« am: Oktober 06, 2009, 03:34:51 Nachmittag »
http://www.procontra-online.de/2009/10/berater/lasst-den-vergleich-beginnen/Interview und Beiträge von Stefan Albers, Präsident des BVVB e.V.:
Stefan Albers vom Bundesverband der
Versicherungsberater (BVVB), die nur einen
sehr geringen Marktanteil haben (siehe Grafik
links), bestätigt das schlechte Ansehen
der Provisionsvermittler. „Ein nicht unerheblicher
Teil unserer Mandanten rekrutiert
sich aus den mit dem Provisionsvertrieb
unzufriedenen Verbrauchern und Unternehmen.“
Allerdings nennen sich immer mehr Honorarberater
im Versicherungsbereich nun
auch Versicherungsberater. Ein Umstand,
den der Bundesverband der Versicherungsberater
(BVVB) mit etwas Sorge betrachtet.
Denn seit der Vermittlerrichtlinie (seit Mai
2007) ist für die Berufsbezeichnung Versicherungsberater
nur noch die Erlaubnis §
34 e der Gewerbeordnung notwendig. Vor
der Vermittlerrichtlinie gab es die Zulassung
für die Berufsbezeichnung Versicherungsberater
noch vom Landgerichtspräsidenten,
da waren noch ganz andere Hürden zu nehmen.
Versicherungsberater dürfen von den
Versicherungsunternehmen keine Provision
erhalten
Auch dass die Kunden
mit ihren Beratern zunächst einmal die Honorarhöhe
vereinbaren müssen, bevor sie
überhaupt Versicherungsangebote erhalten,
empfindet der BVK als Nachteil für die Kunden.
Dieses Argument pro Provisionsvertrieb
lässt Stefan Albers vom BVVB erwartungsgemäß
nicht gelten. Die mangelnde Kenntnis
in der Bevölkerung sei dabei das Problem.
„Kunden, die glauben, die Beratung
beim Versicherungsvermittler sei kostenfrei,
ist nicht bewusst, dass in den Versicherungsprämien
die Provision eingerechnet ist. Daher
sind vor allem Verbraucher dann immer
überrascht, wenn sie erfahren, dass der Vermittler
bei einer Lebens- oder Rentenversicherung
rund 4 Prozent der gesamten Beitragssumme
erhält, in Zahlen ausgedrückt
bei 100.000 Euro Summe aller Beitragszahlungen
rund 4.000 Euro Provision für häufig
nicht mal zwei Stunden Verkaufsgespräch.“
Der BVVB sieht die
Versicherungsberater im Sachbereich hingegen
nicht im Nachteil, denn auch hier gibt
es Nettotarife, d. h. gleichen Versicherungsschutz
mit teilweise 25 Prozent Prämiennachlass.
« Letzte Änderung: Oktober 07, 2009, 08:37:58 Vormittag von Albers »
Gespeichert
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater