WirtschaftsWoche v. 28.09.09: Thema Rechtsschutzversicherung - Geld&Börse: "Schöner klagen"
Interview von Stefan Albers, Präsident des BVVB e.V.:
http://www.wiwo.de/finanzen/das-kostet-ihr-recht-409339/print/Doch selbst wenn noch Lücken bleiben:
Für den Präsidenten des Bundesverbands
der Versicherungsberater, Stefan
Albers, hat die Rechtsschutzversicherung
„keine Top-Priorität in der privaten
Vorsorge“. Erst wenn jemand alle existenziellen
Risiken abgesichert und zum Beispiel
zumindest eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen habe, solle er über eine
Rechtsschutzpolice nachdenken
Der Versicherte beteiligt sich bei den
ausgewiesenen Tarifen mit 150 Euro
pro Rechtsschutzfall an den Kosten. „Damit
muss zwar eine Erstberatung
beim Anwalt oft komplett selbst bezahlt
werden, doch die Selbstbeteiligung
drückt den Beitrag deutlich“, erklärt Versicherungsberater
Albers. Eine Rechtsschutzpolice
sei ohnehin nur für besonders
teure Rechtsrisiken sinnvoll, nicht
aber für kleinere Streitigkeiten, die nur geringe
Kosten verursachen.
Generell gibt es Geld vom Versicherer
nur, wenn dieser zuvor einer Klage Aussicht
auf Erfolg bescheinigt hat. Auch die
maximale Leistung ist meist begrenzt.
„Weniger als 250 000 Euro Deckungssumme
sollten es auf keinen Fall sein“,
sagt Berater Albers. Wer auf Nummer sicher
gehen will, wählt einen Tarif mit unbegrenzter
Deckungssumme.