Autor Thema: Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern, Ausgabe 06/2015 ‎  (Gelesen 631 mal)

Stefan Albers

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Zitat
Wirtschaft 06/2015
Absicherung persönlicher Risiken - Privat auf der sicheren Seite

Dass ein Unternehmer sich primär um das Wohl seiner Firma sorgt, ist verständlich. ‎Dabei darf er jedoch die Absicherung persönlicher Risiken und seine Altersvorsorge ‎nicht vernachlässigen. Das ist das Thema aus der Serie Versicherungen, die das ‎Magazin in dieser Ausgabe behandelt. ‎




 

Wer sich für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheidet, muss ab diesem Zeitpunkt stets ein hohes Maß an Eigeninitiative aufbringen. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf die persönliche Absicherung. Denn soziale Sicherheit gibt es für einen Unternehmer hierzulande nur, wenn er sich selbst darum kümmert. Doch in diesem Punkt scheint es erheblichen Nachholbedarf zu geben. Beispiel Alterssicherung: Laut einer Studie der Postbank und dem Institut für Demoskopie Allensbach vom November 2013 verfügen 26 Prozent der Selbstständigen und Freiberufler in Deutschland über keine private Altersvorsorge. Ebenfalls rund ein Viertel stuft seine finanzielle Vorsorge als nicht ausreichend ein. Auch so mancher mittelständischer Unternehmer scheint sich dem Thema recht blauäugig zu nähern. „Viele Firmeninhaber gehen nach wie vor davon aus, ihren Ruhestand vor allem über den Verkauf ihres Betriebs finanzieren zu können“, beobachtet Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater (BVVB) in Bonn, in seiner täglichen Beratungspraxis. Dass dies jedoch für die wenigsten Unternehmer tatsächlich Wirklichkeit werden kann, belegen allein schon die Zahlen aus dem aktuellen Nachfolgereport des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in Berlin vom November vergangenen Jahres. Demnach überstieg 2013 die Zahl der Altinhaber erstmals die Zahl der potenziellen Betriebsübernehmer. In der Industrie kommen rein rechnerisch fünf übergabewillige Firmenchefs auf einen möglichen Nachfolger.

Wer nicht ausschließlich auf den Firmenverkauf spekuliert, hat häufig irgendwann mal in eine Immobilie investiert, eine Lebensversicherung abgeschlossen oder sich als GmbH-Geschäftsführer eine leistungsorientierte Pensionszusage erteilen lassen, um so fürs Alter vorzusorgen. Doch das alles dürfte nur in seltenen Fällen ausreichen. Denn Immobilien erfordern Investitionen für die Instandhaltung, damit sie nicht an Wert verlieren, und wegen der anhaltend niedrigen Zinsen haben es die Lebensversicherer schon seit längerem schwer, die notwendige Rendite am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Das wirkt sich auch auf die Pensionszusagen aus, die oft über Lebensversicherungen abgesichert sind: Sie sind häufig nicht ausfinanziert. „Will der Firmenchef zu Beginn seines Ruhestands seine Zusage einfordern, riskiert er, sein eigenes Unternehmen finanziell in die Bredouille zu bringen“, erläutert Albers.

Manche Unternehmer wiederum setzen bei ihrer Vorsorge vor allem auf die Rürup-Rente, weil dieses Produkt für Selbstständige in der Ansparphase vom Staat steuerlich gefördert wird. „Sie vergessen bei ihren Überlegungen häufig jedoch, dass die Ansprüche aus dieser Basis-Rente nicht beliehen, verkauft oder in Kapital umgewandelt werden dürfen und sie zudem nachgelagert besteuert wird, das heißt bei Auszahlung, derzeit zu 70, ab dem Jahr 2040 sogar zu 100 Prozent.“

Tatsächlich ließen sich für die meisten Probleme dieser Art Lösungen finden. So können etwa Pensionszusagen saniert oder ergänzend andere Vorsorgeprodukte abgeschlossen werden, um so die Absicherung des Firmenchefs auf eine breitere Basis zu stellen. „Doch viele Unternehmer beschäftigen sich gar nicht, nicht umfassend genug oder zu spät mit den Themen persönliche Vorsorge sowie soziale Absicherung generell und werden irgendwann von den Fehlern ihrer Vergangenheit eingeholt“, kritisiert der Versicherungsberater, der seine Klienten in den Beratungsgesprächen oft nicht unerhebliche Versorgungslücken offenbaren muss. „Viele sind sich etwa der finanziellen Dimension, die es braucht, um den Ruhestand zu sichern und den derzeitigen Lebensstandard zu halten, nicht bewusst“, so der BVVB-Präsident. Schließlich gelte es bei den individuellen Berechnungen zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, darunter stets auch die Inflation.

„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besitzen ebenfalls die allerwenigsten Unternehmer“, mahnt Albers. „Doch eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit des Firmenchefs oder gar ein Dauerschaden kann zum persönlichen und sogar betrieblichen Ruin führen“, warnt Karin Jans. Sie ist erster Vorstand des Bunds versicherter Unternehmer (BvU) und leitet zudem das BvU-Servicebüro in Bad Abbach. Denn gerade in den ersten Jahren nach Betriebsgründung sei die Firma von der Leistungsfähigkeit des Inhabers besonders abhängig. Daher sollte jeder Firmenchef einen Notfallplan für sein Unternehmen erstellen, falls er ausfällt, und zudem die schwersten persönlichen Risiken absichern, so die Versicherungsexpertin. Dazu zähle die Absicherung des Einkommens bei Krankheit sowie Renten für den Fall der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Auch das zentrale Risiko Tod gelte es zu berücksichtigen und über eine Hinterbliebenenversorgung etwa in Form einer Risikolebensversicherung abzudecken.

Was das Thema Krankenversicherung betrifft, ist mittlerweile jeder zum Abschluss einer solchen gesetzlich verpflichtet. Unternehmer, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben in der Regel die Wahl, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu versichern oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) den Vorzug zu geben.

Selbst wenn es gute Gründe geben kann, in die PKV zu wechseln, rät BVVB-Präsident Albers Unternehmern dazu, genau abzuwägen, ob nicht doch ein Verbleib in der GKV lohnt: „Viele Firmenchefs fürchten sich davor, als Selbstständige einen sehr hohen Mitgliedsbeitrag zahlen zu müssen, denn in der GKV hängt dieser vom Einkommen ab“, so der Experte. Doch dafür sinke dieser auch, falls Berufsunfähigkeit oder Ruhestand eintreten, also Situationen, in denen der Einzelne eher weniger Geld zur Verfügung hat als in seiner aktiven beruflichen Phase, gibt Albers zu bedenken. „Bei der PKV steigt hingegen der Beitrag mit zunehmendem Alter.“ Könne ein Mitglied diesen nicht mehr zahlen, müsse es mitunter Abstriche bei den Leistungen hinnehmen. Denn ein Wechsel von der PKV in die GKV ist für einen Selbstständigen in der Regel nicht oder nur unter besonderen Bedingungen möglich, etwa, wenn er seine Selbstständigkeit aufgibt und in ein Angestellten-Verhältnis wechselt. Über 55-jährige, egal ob angestellt oder selbstständig, haben kaum Chancen auf einen Systemwechsel.

„Die soziale Absicherung eines Firmenchefs ist sehr komplex und muss exakt auf seine individuellen Umstände und Bedürfnisse zugeschnitten sein, damit das Netz bei Bedarf auch hält“, betont Semir Fersadi. Deshalb sollten sich Selbstständige frühzeitig und umfassend damit beschäftigen, „auch wenn vor allem für junge Unternehmer solche Themen wie Altersvorsorge und Krankheit oft keine Priorität haben“, so der IHK-Experte. Zudem rät er, die private Vorsorge- und Finanzplanung regelmäßig von einem Experten überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen, um nicht im Notfall eine böse Überraschung zu erleben. „Denn Lebensumstände und -ansprüche ändern sich, und damit auch entscheidende Parameter für die persönliche Absicherung.“

 

Eva Müller-Tauber

 

 

Rechenbeispiel: Wie die Inflation die Finanzierung der Altersvorsorge beeinflusst

 

Wenn ein heute 35-Jähriger nach Vollendung des 67. Lebensjahres rund 2000 Euro monatlich (Stand heute) zur Verfügung haben möchte, sieht das in realistischen Zahlen wie folgt aus:

 

2.000 Euro heute entsprechen bei zwei Prozent jährlicher Inflation 3.769 Euro in 32 Jahren. Soll während der Ansparphase und während des Ruhestandes bis zum vollendeten 90. Lebensjahr ein Inflationsausgleich von zwei Prozent pro Jahr gegeben sein, werden Stand heute rund 546.700 Euro Kapital (Rentenbarwert) benötigt, um dies zu finanzieren. Um die Altersversorgung von (nur) 2.000 Euro (Kaufkraft heute) monatlich zu gewährleisten, muss der Sparer bei zwei Prozent jährlicher Verzinsung ab sofort 1.437 Euro monatlich mit zwei Prozent Erhöhung pro Jahr ansparen.

Quelle: Stefan Albers, BVVB Bonn

 

 

Weitere Informationen

Wann kann/sollte ich mich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wann in der privaten? In welchen Fällen lohnt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung? Welche Möglichkeiten habe ich bei der privaten Vorsorge? Krankenhaustagegeld, Unfallversicherung, inwiefern ist das nötig? Um solche Fragen für sich individuell beantworten zu können, braucht es vor allem umfassende Informationen. Diese finden Sie beispielsweise in der ganz aktuellen, kostenpflichtigen Broschüre „Soziale Absicherung 2015 – Tipps für Mittelstand und Existenzgründer“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in Berlin: www.dihk-verlag.de/Soziale-Absicherung-2015.html

 

 

Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern – 06/2015
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater