Auch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann im Notfall eine Option sein. Bei Wechsel gelten aber Restriktionen. Bis zu einem Alter von 55 Jahren können Versicherte unter anderem dann zurück in die GKV, wenn der Wechselwillige ein Jahr arbeitslos und somit pflichtversichert war oder durch Jobwechsel oder Teilzeit deutlich weniger verdient. „Mit Zusatzversicherungen lassen sich einige PKV-Leistungen wie die freie Arztwahl auch für Kassenpatienten nachbilden“, sagt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater.