Autor Thema: Deutschlandfunk 19.10.09: Policenabschluß erschwert  (Gelesen 267 mal)

Stefan Albers

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Deutschlandfunk 19.10.09: Policenabschluß erschwert
« am: Oktober 27, 2009, 04:25:59 Nachmittag »
Interview von Stefan Albers zum "Hinweis- und Informationssystem" (HIS) im Deutschlandfunk, Sendung vom 19.10.09

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/1049320/

Zitat
Warnliste der Versicherungen für Problemkunden
Von Wibke Schmidt
"Hinweis- und Informationssystem" (HIS) ist der etwas sperrige Name einer Datei, in der die Versicherungswirtschaft Warnhinweise über auffällige Kunden sammelt. Wer hier einen Eintrag hat, hat ein Problem: Die Versicherer betrachten ihn als Risikofall und verweigern im schlimmsten Fall den Abschluss eines neuen Vertrages. Seit einiger Zeit muss die Branche Einblick in ihre schwarze Liste gewähren.

So mancher Kunde, der eine Versicherung abschließen will, erlebt eine unangenehme Überraschung: Es hagelt Absagen, oder die Versicherer wollen die gewünschte Police nur gegen einen saftigen Risikoaufschlag verkaufen. Schuld daran kann ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft sein. In dieser Datei sammeln die Versicherer Daten über Kunden, die ihnen unangenehm aufgefallen sind. Fast alle Bereiche sind beteiligt, sagt Stefan Albers vom Bundesverband der Versicherungsberater:

"Es gibt insgesamt sieben Sparten, die durch das Hinweis- und Informationssystem erfasst werden, dazu gehören Bereiche wie Lebensversicherung, die Kraftfahrtversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung, die Transportversicherung und andere, nicht dazu gehört die private Krankenversicherung."

Die Branche hat das System 1993 eingeführt, um Versicherungsbetrügern auf die Schliche zu kommen. Mittlerweile sind nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft etwa 9,5 Millionen Einträge erfasst - die Betroffenen erfahren meist nichts davon. Denn in der Datei landen nicht etwa nur Betrüger, sondern auch Menschen, deren Schadensfall den Argwohn eines Versicherers erweckt hat. Wem sein Auto mitsamt Papieren gestohlen wird, erhält beispielsweise einen Eintrag. Auch, wer in kurzer Zeit seine Rechtsschutzpolice mehrfach in Anspruch nimmt, muss mit einem Vermerk rechnen. Und wem eine Versicherung gekündigt wird, hat ebenfalls schlechte Karten:

"Wenn man zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung mehrere Schäden hintereinander hatte, der Versicherer den Vertrag deshalb gekündigt hat, das ist gerade bei kleinen Schäden eigentlich sehr häufig, dann könnte dieser Versicherer einen Eintrag in dieses HIS-System vornehmen, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufgrund diverser Schadenereignisse gekündigt hat."

Und dann kann es schwierig werden, an eine neue Haftpflicht-Police zu kommen. Um die Chancen zu erhöhen, rät Stefan Albers, nicht einfach nur den Antrag des neuen Versicherers auszufüllen, sondern eine Anlage beizufügen. Darin kann man erklären, wie es genau zu der Kündigung kam und dass es eine zufällige Aneinanderreihung von kleinen Schäden gab. Die Einträge im Hinweis- und Informationssystem werden erst nach fünf Jahren wieder gelöscht. Die Einwilligung zum Speichern der Daten erteilt der Kunde fast automatisch:

"Bei jedem Antrag auf eine Versicherung, den man stellt, füllt man automatisch auch oder unterschreibt man letztendlich eine Einwilligung, das ist dann immer im so genannten Kleingedruckten formuliert. In der Regel geben die Versicherungsnehmer ihre kompletten Daten zur Weitergabe frei."

Erst seit kurzem haben Kunden ein Recht darauf, zu erfahren, was über sie gespeichert wurde. Versicherte, die seit April 2009 neu eingetragen werden, bekommen automatisch Bescheid. Alle anderen müssen selbst aktiv werden. Indem sie den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft anschreiben und eine Kopie des Personalausweises dazu legen. Der Verband teilt mit, ob es einen Eintrag gibt und welches Unternehmen ihn ins System gestellt hat. Dieses Unternehmen ist dann der eigentliche Ansprechpartner. Es muss über den genauen Inhalt der Meldung informieren und falsche Meldungen löschen, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

"Wenn man sieht, dass da die Einträge nicht korrekt sind, sollte man sich möglichst schnell mit dem Versicherer in Verbindung setzen und hier eine Korrektur verlangen. Erfolgt die nicht oder bestehen da Unstimmigkeiten über den Inhalt dieser Eintragung, sollte man sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden und dort eine entsprechende Beschwerde abgeben. Auch dieses Verfahren ist kostenlos."



Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater