Nein, aber bei Berichtigungsweigerung des Artes ich empfehle ich, einen Anspruch auf Gegendarstellung des Patienten durchzusetzen. Die Akte darf dann nur noch inkl. Gegendarstellung des Patienten ausgehändigt werden.
Wenn man dies umgesetzt bekommt, steigert dies die Glaubwürdigkeit bei späterer gerichtlicher Auseinandersetzung immens.
In der Regel erhält man aber von den Ärzten mit Abrechnungsdiagnosen keine Akteneinsicht. In diesen Fällen empfehle ich, von den Ärzten eine entsprechende Verweigerungs-Bestätigung zu verlangen, die man zu der BU-Akte nimmt. Auch damit hoffe ich, einen erheblichen Glaubwürdigkeitsvorteil bei gerichtlicher AUseinandersetzung zu erlangen.