Autor Thema: VersicherungsJournal 03.09.09 Taugt das Berufsbild eines Kapitalanlageberaters?  (Gelesen 304 mal)

Stefan Albers

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Im VersicherungsJournal vom 03.09.09 - Taugt das Berufsbild eines Kapitalanlageberaters? - wird die Stellungnahme des BVVB e.V. zur Schaffung eines neuen Berufsbildes veröffentlicht. Link zum Artikel: http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=101198
Zitat
Vertrieb und Marketing vom 3.9.2009
 
Taugt das Berufsbild eines Kapitalanlageberaters?
Die Meinungsunterschiede könnten in der Diskussion über die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) angestrebte Definition eines neuen Berufsbildes für Honorarberater/unabhängiger Finanzberater nicht größer sein. Für den Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB) ist die Forderung eindeutig: Beratung und Vermittlung müssen strikt getrennt werden.

Der BVVB tritt dafür ein, dass eine geschützte Berufsbezeichnung „Kapitalanlageberater“ parallel zu den Berufen „Versicherungsberater“ (§ 34e GewO) in privatversicherungs-rechtlichen Angelegenheiten, „Rentenberater“ (§ 10 Absatz 1 Ziffer 2 RDG) in sozialversicherungs-rechtlichen Fragen und „Steuerberater“ in steuerlichen Angelegenheiten eingeführt wird.

Das erklärt der Verband in seiner Stellungnahme für das BMELV im Nachgang zu der von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) Ende Juli einberufenen Fachkonferenz im Rahmen ihrer „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ (VersicherungsJournal 24.7.2009).

BVVB: Beratungen müssen ergebnisoffen…
BVVB-Präsident Stefan Albers warnte gegenüber dem VersicherungsJournal vor Vorschlägen, wie sie etwa der AfW – Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (Bundesverband Finanzdienstleistung) zur Ausweitung einer Beratertätigkeit für Versicherungs- und künftig auch Finanzmakler gegenüber Verbrauchern auf Honorarbasis propagiert.

„Ich kann davor nur warnen, Verbraucher zu beraten“, sagte Albers. Es stehe vielen Maklern frei, ihre Zulassung nach § 34d GewO zurückzugeben und eine neue nach § 34e GewO zu beantragen und ihre Tätigkeit zu ändern.

Der AfW hatte argumentiert, dass man mit der Öffnung der Verbraucherberatung für Versicherungsmakler auf einen Schlag 35.000 neue provisionsunabhängige Berater schaffen könne, statt der heute 167 Versicherungsberater (VersicherungsJournal 1.9.2009).

…und neutral sein
Ein Berater dürfe auch nicht gleichzeitig Vermittler sein, weil ansonsten keine neutrale Beratung gegeben sein könne. „Das Beratungsgespräch ist nicht ergebnisoffen, wenn die Kosten der Beratung durch den Verkauf eines Produktes abgegolten werden“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands.

Solche alternativen Vergütungsmodelle wolle das BMELV auch nicht, ist sich Albers sicher. Heute könne ein Versicherungsberater auch ein „Versicherungs-Abrater“ sein. Neutral zu sein bedeute, konsequent auf (Bestands-) Provisionen zu verzichten.

„Ein Mischmasch aus Courtage und Beratungshonorar – je nachdem wann mehr verdient wird – ist strikt abzulehnen“, meint Albers, dessen Verband bei den jüngsten Gesprächen mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMELV, Ursula Heinen-Esser (CDU), über die Fortentwicklung der Honorarberatung nicht hinzugezogen worden war.

BVVB verlangt klare Kostentransparenz
Der BVVB begrüßt in seiner Stellungnahme das vom Ministerium geplante Produktinformationsblatt für die Geldanlage. Er regt aber zugleich an, für den „Bereich der privaten Renten- und Lebensversicherungen eine verpflichtende Angabe der Rendite bezogen auf garantierte und prognostizierte Ablaufleistungen“ vorzuschreiben, um die Transparenz gegenüber dem Verbraucher deutlich zu erhöhen.

„Den Ausweis der Kosten in Euro-Beträgen begrüßen wir ausdrücklich.“ Ziel müsse es sein, die Kosten des Vertriebs, insbesondere die Provisionen, getrennt auszuweisen. Damit würde sich die Transparenz bei den Produkten und der Beratung wesentlich verbessern lassen.

Manfred Brüss
 
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater