Autor Thema: Terminplan und Tagungshotel März 2017  (Gelesen 1637 mal)

Falken

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1399
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #15 am: Februar 13, 2017, 09:28:46 Vormittag »
Zwei kurze Fragen an den Vorstand zum Antrag "Vertrag mit dem C.H. Beck Verlag oHG":

Der Jahresbetrag von 174,93 EUR ist je Mitglied zu entrichten?

Die 174,93 EUR sind inkl. 19 % Mehrwertsteuer, die in Höhe von immerhin 27,93 EUR nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden können?

mfg
R. Falken


Golfels

  • Gast
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #16 am: Februar 13, 2017, 11:00:21 Vormittag »
Die Antwort lautet in beiden Fällen ja.

Der Preisnachlass ist jedoch so hoch, dass wir glauben die "Vorsteuer-Kröte" schlucken zu können. Der Mitgliedsbeitrag selbst und damit auch die nicht gezogene Vorsteuer kann ja steuerlich geltend gemacht werden.

Natürlich könnte man das Problem beispielsweise durch eine umsatzsteuerpflichtige Servicegesellschaft lösen, bei den hier in Rede stehenden Summen lohnt sich nach unserer Auffassung jedoch der Aufwand nicht.

Beste Grüße
Frank Golfels

Golfels

  • Gast
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #17 am: Februar 14, 2017, 01:53:47 Nachmittag »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn wir selbstredend nicht im Vorfeld sondern auf der MV über alle gestellten Anträge diskutieren werden, möchte der Vorstand wegen der offensichtlichen Irritationen bezüglich der Vorsteuer bereits jetzt ein kurzes Statement abgeben.

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes gehören die laufende Information der Mitglieder zu beruflichen Fragen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe plant der Vorstand die Beschaffung eines Beck-Online-Zugangs, auf den jedes Mitglied mit individuellen Zugangsdaten zugreifen kann.
Leistungsempfänger ist dann der Verband, dieser erhält und zahlt die Rechnung. Da es um die Durchführung von Vereinsleistungen geht, ist diese mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

In der Tat ist so die Vorsteuer (27,93 € je Mitglied p.a.) nicht zu ziehen.

Wie lässt sich das Problem lösen?

1. Der Beck-Verlag stellt Rechnungen auf die Mitglieder aus.
Dies würde zu einem Netto-Rechnungsbetrag führen, der höher wäre als der bei echten Verbandslösung verlangte Brutto-Betrag. Wirtschaftlich erscheint das wenig sinnvoll.

2. Der Verband selbst wird unternehmerisch tätig und erstellt entsprechend Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Letztlich würde BVVB dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Für diesen gälte dann die Freistellung von der Körperschaftssteuerpflicht nicht.
Im Ergebnis hätten wir einen ganz erheblichen buchhalterischen Aufwand verbunden mit Abgrenzungsproblemen zwischen ideellem Bereich und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ca. 2.500 € nicht gezogener Vorsteuer rechtfertigen diesen Aufwand nach unserer Auffassung nicht.

3. Sauberer wäre ohnehin die Lösung den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf eine vom Verband gegründete und betriebene Kapitalgesellschaft auszulagern (BVVB-Service-GmbH o.ä.).
Auch wenn über diese Gesellschaft dann auch unsere Tagungen veranstaltet werden könnten und sich ggf. weitere Verbesserungen z.B. hinsichtlich unserer Software-Rahmenverträge ergeben könnten, reichen die zu erwartenden (Steuer-)Vorteile aus Sicht des Vorstandes nicht aus, um den Mitgliedern einen solchen Schritt zu empfehlen.

Dies als Vorab-Info. Gern können wir auf der MV weiter hierüber diskutieren.

Beste Grüße
Frank Golfels


Falken

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1399
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #18 am: Februar 14, 2017, 06:50:01 Nachmittag »
Ergänzend zu der Frage von Herrn Palitsch,

Die Übertragung der Stimme ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Falken

Brandt

  • Gast
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #19 am: Februar 15, 2017, 11:22:19 Vormittag »
Ich stimme Herrn Golfels zu, wonach die Feinheiten bzgl. des Themas Beck-Vertrag Gegenstand der MV sein sollten. Dennoch scheint es mir angebracht, an der Stelle die Bedeutung dieses
Deals aus meiner Sicht darzustellen, da offensichtlich durch die bisherige Nichtreaktion der Mitglieder nicht klar wurde, was hier eingestielt wurde.

Der Vorstand will hier ein Großpaket an Information für seine Mitglieder zu einem vergleichsweise symbolischen Preis einkaufen. Jedes Mitglied kann das nutzen. Vermutlich wird nicht
jedes Mitglied den Bedarf haben. Angesichts des großen Preisvorteils des in der Sache mehr als sinnvollen Paketes ein aus meiner Sicht dennoch einzigartig sinnvoller und vorteilhafter Plan.
Dass wir die wirtschaftliche Stärke haben, zur Not aus dem Vermögen etwas zuzubuttern, ist ein weiterer glücklicher Umstand. Voraussichtlich wird auf diese Weise auch unser
Luxusproblem - zu hoher Beitrag und damit steigendes Vereinsvermögen auf das Niveau der Eigenmittelausstattung einer Finanzdienst-GmbH - gelöst werden. Elegant, wie ich meine.
Und damit wäre dann auch die irgendwann zu lösende Frage vor dem Finanzamt, ob wir ein Verein oder ein Laden mit Rücklagen sind, allmählich in der Lösung begriffen.
Der Plan ist ein guter.

Günther Brandt

Falken

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1399
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #20 am: Februar 15, 2017, 12:19:12 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Palitsch,

auch das halte ich nicht für zulässig.

Es wäre aber auch wenig sinnvoll, weil Sie für etwas stimmen, dessen Diskussion Sie nicht mitverfolgt haben, die Sie vielleicht umgestimmt hätte. Diese Abstimmung steht aber auch im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Mitgliedsbeitrag. Wenn die MV nun gegen die Anträge zur Änderung der Mitgliedsbeiträge stimmt, aber ausgerechnet Ihre Stimme bei der Beck-Verlag-Abstimmung zur Zustimmung führt, würde dies verheerende finanzielle Auswirkungen haben und das finanzielle Polster bald aufgezehrt sein.

So erfreulich Ihre Verhinderung auch sein mag, nur die Teilnahme an der MV ermöglicht Ihnen die Abgabe einer Stimme.

VG
R. Falken
 

Durstin

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 335
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #21 am: Februar 17, 2017, 10:17:08 Vormittag »
Urlaubsbedingt kann ich an der MV leider nicht teilnehmen.
Ich möchte mich deshalb auf diesem Weg in die Diskussion einbringen.

Anträge innerhalb einer Vereins-Mitgliederversammlung bewegen sich regelmäßig auf einem schmalen Grat.
Es kann sehr leicht passieren, dass nichts passiert, weil der eingebrachte Antrag so nicht akzeptiert wird, Änderungen aber innerhalb der Mitgliederversammlung nur sehr eingeschränkt zulässig sind. Dies gebe ich als ehemaliger Funktionär in diversen Tätigkeiten zu bedenken.

1. Ich halte es für gefährlich, die Anträge zur Beitragsordnung zu überfrachten und unterschiedliche Themen zu vermischen. Hierzu gehört auch die Frage, wer unter die neue (doppelt so teure) Beitragsgruppe C fällt. Wenn ich es richtig sehe, dann sollen das Mitgliedschaften von nicht natürlichen Personen sein. Ich wünsche viel Spaß bei der Diskussion, wer darunter fällt und wie künftig die Darstellung in der öffentlichen Mitgliederliste aussehen soll und darf. Eine erwartbare Reaktion wird zudem sein, dass bisherige Mitgliedschaften von GmbH´s, UG´s. KG´s, Vereinen etc. wieder in andere Mitgliedschaften der jeweiligen Personen umgewandelt werden.

2. Ich halte die Beschaffung der Beck-Dienstleistung für eine gute Idee und den Preis vertretbar. Schade ist, dass (z.B.) die Zeitschrift Versicherungsrecht selbst nicht dabei ist (anderer Verlag). Ich überlege zudem seit längerem ein JURIS-Abo - ist seitens des Vorstandes geprüft worden, ob und welche Alternativen es zum Beck-Verlag gibt? Es ist schwierig, die Meinungsbildung innerhalb des BVVB auf die Diskussion in der Mitgliederversammlung zu begrenzen und zu konzentrieren. Die übliche Mechanik vereinsimmanenter Meinungsbildungsprozesse führt oft dazu, dass lang diskutiert und wenig entschieden wird. Dies kann man bedauern, aber es gibt nun mal Naturgesetze, die nicht zu ändern sind. Insofern sollte man den Vorschlag von Kollege Falken (der ähnliche Funktionärserfahrungen wie ich hat) zur Forum-Diskussion vor der MV nicht abtun.
Fazit: Es wäre schön zu wissen, welche Überlegungen der Vorstand sich bei der Entscheidungsfindung gemacht und ob andere Alternativen geprüft und warum diese ggf. verworfen wurden.

3. Aus meiner Sicht kann es sich der BVVB leisten, die Beck-Dienstleistung bis Mitte oder Ende 2018 aus den derzeitigen Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren und über eine Beitragserhöhung erst in der MV 2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 (oder auch früher) zu entscheiden. Dann hätten alle Mitglieder (egal ob auf der MV 2017 anwesend oder nicht) die Gelegenheit, die Dienstleistung ab dem 01.07.2017 für rd. 9 Monate (bis zur MV2018 im Frühjahr 2018) zu testen und sich dann zu entscheiden, ob die Dienstleistung über 2018 hinaus fortgesetzt wird oder nicht. Damit würde das BVVB-Guthaben abschmelzen und ein lange diskutiertes "Problem" etwas geringer. Hierzu gehört auch der Hinweis, dass das Guthaben aus den Mitgliedsbeiträgen der letzten Jahre und den jetzigen Mitgliedern finanziert wurde. Was sich in Zukunft - nach IDD neu - tut, wissen wir nicht.

Soweit erstmal.

Kollegiale Grüße

Falken

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1399
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #22 am: Februar 17, 2017, 11:08:11 Vormittag »
Hallo Oskar,

vielen Dank für die Anregung.

Ja, spannende Frage, das zu 1. Ich bin als natürliche Person Mitglied. Daran wird sich auch nichts ändern. Wird man in der Mitgliederliste unseren Firmennamen streichen? Wie ist das dann mit allen anderen Mitgliedern, die einen Kunstnamen oder Hinweis auf Kooperationen, die im Vermittlerregister nicht eingetragen sind, umgehen? Kein Falken Sammer Deppner, kein Riverconsulting, kein Adversi, keine NRW Kooperation etc. Alte Diskussionen leben halt immer mal wieder auf. Helfen tut´s niemandem.

Aber kleine GmbH´s, die auch nur eine Stimme haben, zahlen künftig mehr.

VG
Rüdiger




Peter Sammer

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 312
    • Kanzlei Falken, Sammer, Deppner
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #23 am: Februar 17, 2017, 02:32:31 Nachmittag »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
nach meiner Ansicht haben wir zwei voneinander zu trennende Vorgänge. Erstens die Frage einer Beitragsordnung - egal ob Variante A oder B -, die unter "C" einen höheren Mitgliedsbeitrag für Versicherungsberater vorsieht und offensichtlich nicht geklärt ist, welche Personen unter "C" fallen. Sollte es sich hierbei um juristische Personen handeln, stellen sich die Fragen der Mitgliedschaft und der Stimmrechte für die an der juristischen Person Beteiligten. Wer innerhalb der juristischen Person hat Mitgliedschaftsrechte im BVVB und welches damit verbundene Stimmrecht kann ausgeübt werden? Damit wären wir dann auch bei der Frage zum Zugang des  Fachmoduls "Versicherungsrecht Plus". Sofern dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt wird, dass der Beitrag für den Zugang im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, welche Personen bei der juristischen Person dürfen den Zugang nutzen? Der Beitrag für den Zugang zu Versicherungsrecht Plus sollte nicht mit dem Mitgliedsbeitrag vermischt werden. Der Mitgliedsbeitrag sichert satzungsmäßige Rechte zu und kann natürlich auch Verpflichtungen nach sich ziehen. Es sollte aber niemand verpflichtet werden, einen Beitrag für ein Fachmodul zu zahlen, wenn er es nicht nutzen möchte. Gleichzeitig finanziert er für Andere die Nutzung des Fachmoduls, weil die Nutzungsgebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten wäre. Der Mitgliedsbeitrag verteuert sich und dies kann dazu führen, dass Mitglieder austreten und/oder Interessenten wegen der Beitragshöhe kein Mitglied werden. Da es sich offenbar um einen Vorzugspreis für Versicherungsrecht Plus handelt, müsste auch eine Vereinbarung mit dem Beck-Verlag möglich sein, dass ab einer gewissen Nutzeranzahl die beteiligten Versicherungsberater den Zugang zu einem günstigeren als dem sonst üblichen Preis erhalten. Der Vertrag kann daran geknüpft sein, dass der BVVB die Mitgliedschaft bestätigen muss. U. U. zieht der BVVB den Beitrag bei den Beteiligten ein und führt den Gesamtbetrag an den Beck-Verlag ab. Ein unterschiedlicher Gesamtbeitrag könnte sich auch durch wechselnde Mitgliederzahlen ergeben und es ist daher damit kein Mehraufwand verbunden. Ich nutze die Chance, meine Meinung über unser Forum zu äußern, weil ich befürchte, dass bei der MV nicht ausreichend Zeit zur Diskussion besteht. MfG Peter Sammer
Rechtsbeistand als Rentenberater

Falken

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1399
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #24 am: Februar 17, 2017, 02:59:01 Nachmittag »
Eine Sondervereinbarung mit M&M gibt es seit 1997, nachdem ein Mitglied Kontakt dorthin aufnahm und sich bereit erklärte, unter seinem Namen die Lizenz und Sondervereinbarung zu führen. Voraussetzung war eine BVVB-Mitgliedschaft, die Abrechnung lief aber über den Kollegen, so dass die Vorsteuer gezogen wurde und sich nur jene Mitglieder (mit unterschiedlichen Modulen) beteiligten, die daran Interesse hatten. Später konnte dann jeder eine eigene Lizenz erwerben, so wie es heute mit den Vorzugskonditionen ist.

So etwas kann auch heute funktionieren.

Der Preis des Beck-Verlages ist gut, für mich aber dennoch uninteressant, weil ich auf VersR ebensowenig verzichten kann, wie auf die Buchausgaben der für mich wichtigen Kommentare. Und damit wäre der Preis für mich für den Restnutzen wiederum zu hoch.

mfg
R. Falken




Falken

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1399
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #25 am: Februar 17, 2017, 03:08:28 Nachmittag »
Zwischenzeitlich hatte ich Zeit, mich auch mit den Satzungsänderungen zu befassen. Üblich ist, eine Satzungsänderung mit einer Begründung vorzulegen. Diese fehlen mir hier, zumal ich einige der Änderungen nicht nachvollziehen kann.

Warum soll der unbekannte Verzug ohne Mitteilung an den Verband ohne Frist o.ä. zum Ausschluss führen?

Warum soll ein Mitglied, das berechtigter Weise gegen den BVVB klagt, keine Mitgliederrechte haben?

Und warum will der Vorstand bei einem mehr als reichlich gefüllten Säckel freie Verfügbarkeit über mein Geld haben?

Es mag dafür Gründe geben, nur welche?

mfg
R. Falken

Ratzmann

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 300
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #26 am: Februar 23, 2017, 07:45:39 Vormittag »
Sehr geehrte Herren,

ich bin davon überzeugt, dass der Vorstand alle "Für und Wider" abgewogen hat.

Jeder, der hier einen Beitrag über das Thema "Vorsteuer iHv 27,93 EUR" (PER ANNO!!) geschrieben hat, hat in der gleichen Zeit vielleicht 50 - 200 EUR an Nettoumsatz verloren.

Lassen Sie die MV auf uns zukommen und dort diskutieren.

Viele Grüße
M. Ratzmann

Falken

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1399
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #27 am: Februar 28, 2017, 01:50:33 Nachmittag »
Weil meine Frage offensichtlich bisher nicht erst genommen wurde, wiederhole ich sie: Gibt es von jenen, die eine Satzungsänderung beantragen, eine  Begründung für die Änderung?

mfg
R. Falken

Foerster Sebastian

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 361
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #28 am: Februar 28, 2017, 04:05:06 Nachmittag »
Ich möchte mich dem Informationsbedürfnis von Herrn Falken anschließen - auch und insbesondere mit Blick auf den angedachten "Vorratsbeschluss" zur Steigerung der BVVB-Einnahmen.

Viele Grüße, Sebastian Förster

Luelsdorf

  • Vorstandsmitglieder
  • *
  • Beiträge: 514
    • Kanzlei für Versicherungsanalysen und bAV
Re: Terminplan und Tagungshotel März 2017
« Antwort #29 am: März 09, 2017, 06:25:35 Nachmittag »
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Leider bin ich dem Streik zum Opfer gefallen. Meine Flüge wurde annulliert.  :'(

Die Alternativen wie Deutsche Bahn scheinen überbucht bzw. extrem teuer. Insofern kann ich dieses Mal leider nicht teilnehmen.

Ich wünsche von hier aus viel Spaß und alles Gute.

Beste Grüße, Detlef Lülsdorf