Urlaubsbedingt kann ich an der MV leider nicht teilnehmen.
Ich möchte mich deshalb auf diesem Weg in die Diskussion einbringen.
Anträge innerhalb einer Vereins-Mitgliederversammlung bewegen sich regelmäßig auf einem schmalen Grat.
Es kann sehr leicht passieren, dass nichts passiert, weil der eingebrachte Antrag so nicht akzeptiert wird, Änderungen aber innerhalb der Mitgliederversammlung nur sehr eingeschränkt zulässig sind. Dies gebe ich als ehemaliger Funktionär in diversen Tätigkeiten zu bedenken.
1. Ich halte es für gefährlich, die Anträge zur Beitragsordnung zu überfrachten und unterschiedliche Themen zu vermischen. Hierzu gehört auch die Frage, wer unter die neue (doppelt so teure) Beitragsgruppe C fällt. Wenn ich es richtig sehe, dann sollen das Mitgliedschaften von nicht natürlichen Personen sein. Ich wünsche viel Spaß bei der Diskussion, wer darunter fällt und wie künftig die Darstellung in der öffentlichen Mitgliederliste aussehen soll und darf. Eine erwartbare Reaktion wird zudem sein, dass bisherige Mitgliedschaften von GmbH´s, UG´s. KG´s, Vereinen etc. wieder in andere Mitgliedschaften der jeweiligen Personen umgewandelt werden.
2. Ich halte die Beschaffung der Beck-Dienstleistung für eine gute Idee und den Preis vertretbar. Schade ist, dass (z.B.) die Zeitschrift Versicherungsrecht selbst nicht dabei ist (anderer Verlag). Ich überlege zudem seit längerem ein JURIS-Abo - ist seitens des Vorstandes geprüft worden, ob und welche Alternativen es zum Beck-Verlag gibt? Es ist schwierig, die Meinungsbildung innerhalb des BVVB auf die Diskussion in der Mitgliederversammlung zu begrenzen und zu konzentrieren. Die übliche Mechanik vereinsimmanenter Meinungsbildungsprozesse führt oft dazu, dass lang diskutiert und wenig entschieden wird. Dies kann man bedauern, aber es gibt nun mal Naturgesetze, die nicht zu ändern sind. Insofern sollte man den Vorschlag von Kollege Falken (der ähnliche Funktionärserfahrungen wie ich hat) zur Forum-Diskussion vor der MV nicht abtun.
Fazit: Es wäre schön zu wissen, welche Überlegungen der Vorstand sich bei der Entscheidungsfindung gemacht und ob andere Alternativen geprüft und warum diese ggf. verworfen wurden.
3. Aus meiner Sicht kann es sich der BVVB leisten, die Beck-Dienstleistung bis Mitte oder Ende 2018 aus den derzeitigen Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren und über eine Beitragserhöhung erst in der MV 2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 (oder auch früher) zu entscheiden. Dann hätten alle Mitglieder (egal ob auf der MV 2017 anwesend oder nicht) die Gelegenheit, die Dienstleistung ab dem 01.07.2017 für rd. 9 Monate (bis zur MV2018 im Frühjahr 2018) zu testen und sich dann zu entscheiden, ob die Dienstleistung über 2018 hinaus fortgesetzt wird oder nicht. Damit würde das BVVB-Guthaben abschmelzen und ein lange diskutiertes "Problem" etwas geringer. Hierzu gehört auch der Hinweis, dass das Guthaben aus den Mitgliedsbeiträgen der letzten Jahre und den jetzigen Mitgliedern finanziert wurde. Was sich in Zukunft - nach IDD neu - tut, wissen wir nicht.
Soweit erstmal.
Kollegiale Grüße