« am: Oktober 16, 2014, 09:02:16 Vormittag »
http://konradinheckel.tpk6.de/smart3/pub/experten-report---e-book-10-2014----epaper/Zitat Stefan Albers:
In welchem Kontext sehen Sie Chancen für die Honorarberatung?
„Hier muss zwischen der Honorarvermittlung und der eigentlichen Honorarberatung unterschieden werden. Die Honorarvermittlung durch Zulassungsinhaber nach § 34d ist eine andere Form der Vergütung im Vergleich zum Provisionsvertrieb. Das Ziel, der Geschäftszweck, nämlich die Vermittlung von Versicherungen, steht bereits im § 34d Gewerbeordnung. Die eigentliche Honorarberatung ist nicht gesetzlich geschützt, entspricht in der Praxis jedoch der Versicherungsberatung durch nach § 34e zugelassene Versicherungsberater. Dazu gehört nicht nur die Prüfung bestehender Verträge und Beratung beim Abschluss neuer Verträge, sondern auch die Beendigung unnützer Verträge und vor allem die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Versicherer, also einer anwaltsähnlichen Rechtsberatung und -Vertretung im außergerichtlichen Bereich.“
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Gespeichert
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater