Lieber Michael,
Liebe Kollegeninnen udn Kollegen,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ich war letzte Woche beim IFF, um unseren Beruf noch eimal detailliert zu erläutern. Selbst die, die mich seit 1988 kennen, kapieren es nur schwer, was wir eigentlich tun. Es ist natürlich beschämend, wenn ich denen einfach nur sagen muss "lest mal den § 34 e GewO" um die Augen über unseren Berufsstand zu öffenen. Da schreiben sie über den VB und haben sich nie Gedanken gemacht, was dort eigentlich steht. - Ein hoch angesehenes Finanzdienstleistungsinstitut!
Jetzt haben sie es verstanden, und werden auf ihrer Intersetseite, die sie derzeit für die Verbraucher zusammen mit dem MB f. Justiz und Verbraucherschutz erstellen, den VB richtig darstellen. Auf dieser Internetseite werden die vier Typen Honorarberater (inkl. VB), Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Direktanbieter dargestellt sowie die Tätigkeiten und Vergütungen erläutert. Das ist die Chance, eine wirklich gute Darstellung und Abgrenzung zu den Vermittlern hin zu bekommen.
Wenn wir uns nicht in die Schaar der Honorarberater eingliedern wollen, sondern mit unseren 100 BVVB-Hanseln meinen, immer noch eine Sonderstellung inne haben zu wollen, werden wir die seit je her verschmähten Sektierer bleiben.
Wir sollten uns den Finanz-Honorarberatern zugehörig fühlen und natürlich auf unsere Rechtsberatungsbefugnis verweisen.
Morgen gibt es wieder neue, junge Mitarbeiter im IFF. Bei denen fange ich dann wieder von vorn an, um zu erläutern, wer wir sind und was wir tun. Und so wir es die nächaten 20 Jahre weiter gehen. Egal ob FinanzTest, IFF oder VZen.
Jetzt sollten wir die Chance ergreifen, und uns einem Trend öffnen, der ja genau das will, was wir tun.
mfg
Rüdiger Falken