Autor Thema: Maklerfirma Projekt „VorsorgeKampagne" VersicherungsJournal 05.03.14  (Gelesen 511 mal)

Stefan Albers

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Maklerfirma Projekt „VorsorgeKampagne" VersicherungsJournal 05.03.14
« am: März 05, 2014, 12:51:25 Nachmittag »
http://www.versicherungsjournal.de/unternehmen-und-personen/makler-versprechen-mehr-transparenz-bei-altersvorsorge-118248.php?vc=nl&vk=118248
Zitat
Makler versprechen mehr Transparenz bei Altersvorsorge

 
5.3.2014 – Eine provisionsfreie Vermittlung von Altersvorsorge-Produkten versprechen zwei Jungunternehmer mit ihrem Projekt „VorsorgeKampagne“. Lediglich eine Servicegebühr nehmen sie für ihre Arbeit und wollen damit eine faire Alternative darstellen. Doch Verträge und AGB weisen deutliche Mängel auf. Kritik kommt außerdem von rechtlicher Seite und vom Bundesverband der Versicherungsberater.
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Kein Nutzen für Verbraucher

Der Versicherungs- und Rentenberater Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V. (BVVB), sieht das Angebot aus Verbrauchersicht kritisch. „Eine Vermittlung von Rentenversicherungen an Privatpersonen, ohne dass eine fachkompetente Beratung erfolgt, nützt dem Verbraucher nicht. Denn auch der ‚günstige’ Einkauf des individuell nicht passenden oder gar falschen Versicherungsvertrags ist unsinnig“, meint Albers.

„Ob nun ein Vermittler einen Endkunden durch schöne Prospekte und warme Worte von einer Rürup-Rente ‚überzeugt’ oder der Verbraucher diesen Vertrag ohne Beratung ‚günstig’ einkauft – im Ergebnis hat er einen Vertrag, der sich möglicherweise nicht ‚rechnet’ oder der einfach am Bedarf vorbei geht.“

Trete der Nutzer nach einer neutralen Beratung durch einen Versicherungsberater anschließend vom Versicherungsvertrag zurück, könne keine hundertprozentige Rückerstattung der Service-Gebühr verlangt werden.

Positiv sei allein die Tatsache, dass der Verbraucher einen Nettotarif ohne die sonst höheren Vermittlungsprovisionen erhalte. Doch dafür brauche er dieses Maklerportal nicht, erklärt der BVVB-Präsident. „Denn geht er direkt zum behördlich zugelassenen Versicherungsberater, erhält er die erforderliche Beratung gegen ein Honorar und somit einen Ratschlag, ob ein Produkt geeignet ist. Und dieses erhält er dann – sofern verfügbar – auch als Nettotarif.“



Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater

Nebe

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Re: Maklerfirma Projekt „VorsorgeKampagne" VersicherungsJournal 05.03.14
« Antwort #1 am: März 06, 2014, 03:16:06 Nachmittag »
Sollte dieser Satz wirklich so da drin stehen ?

"Trete der Nutzer nach einer neutralen Beratung durch einen Versicherungsberater anschließend vom Versicherungsvertrag zurück, könne keine hundertprozentige Rückerstattung der Service-Gebühr verlangt werden."

Stefan Albers

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Re: Maklerfirma Projekt „VorsorgeKampagne" VersicherungsJournal 05.03.14
« Antwort #2 am: März 06, 2014, 03:38:55 Nachmittag »
Hallo Ralf, ich antworte kurz aus dem Zug:  Die Journalistin hat unglücklich gekürzt. Die Maklerfirma behält ihre Gebühr auch nach dem Storno durch den VN, was nach der Vers.Beratung erfolgt
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater