Private Krankenversicherung DKV fordert Gesetzgeber zur Vertragsbruch-Legalisierung auf VERSICHERUNGS-TIP Ausgabe 20/2012 vom 22.05.2012.
...Verschlechterung des ursprünglich privatrechtlich
vereinbarten Vertragsinhaltes führen dürfte. Stefan Albers, Präsident Bundesverband
der Versicherungsberater (www.bvvb.de), warnt im Gespräch mit der ‚vt’-Redaktion: „Die
Zusammenlegung unterschiedlicher Tarife kann dazu dienen, dass der ursprünglich vereinbarte Versicherungsumfang
verändert wird – Manipulationen durch den Versicherer und das Vertuschen von Fehlkalkulationen der Vergangenheit
zu Lasten der PKV-Versicherten dürfen nicht legalisiert werden.“ Ein Zusammenlegungsrecht lehnt
Albers ab: „Dann könnte die PKV nach dem Vorbild der GKV nachträglich Leistungen reduzieren.“