Autor Thema: DIE RHEINPFALZ Ausgabe 125/2012 v. 31.05.12 zum Thema Sterbegeldversicherung  (Gelesen 293 mal)

Stefan Albers

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Private Sterbegeldversicherung Ungeheuerlich - Warum eine Versicherung kein Sterbegeld zahlen will DIE RHEINPFALZ Ausgabe 125/2012 v. 31.05.12.

Zitat
Wie sich die Versicherung ohne
Unterlagen auf etwas berufen
kann, ist bislang noch ihr Geheimnis.
„Das ist sehr seltsam“, kommentiert
der Präsident des Bundesverbandes
der Versicherungsberater,
Stefan Albers (Montabaur).
Dass sich eine Versicherung weigere,
Abschriften an Hinterbliebene
herauszugeben, könne nicht angehen,
stellt der Versicherungsberater
mit Verweis auf das Versicherungsvertragsgesetz
klar. Daraus ergebe
sich, dass der Versicherungsnehmer
– in diesem Fall die Hinterbliebenen
– während der Laufzeit
des Vertrags jederzeit vom Versicherer
die Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
in einer Urkunde
übermittelt verlangen kann.
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater