« am: Februar 10, 2012, 12:38:32 Nachmittag »
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/privatekrankenversicherung/privatekrankenversicherung-wann-kunden-zurueck-in-die-kasse-duerfen_aid_710225.htmlAnders liegen die Dinge in der privaten Krankenversicherung. Hier erhalten
Staatsdiener und deren Familienangehörigen eine üppige finanzielle Unterstützung in
Form der sogenannten Beihilfe. In der Regel bezahlt der Staat aktiven Beamten die
Hälfte ihrer Behandlungskosten, Pensionäre erhalten sogar 70 Prozent der Kosten
erstattet. Für die Ehepartner der so Bedachten liegt die Quote ebenfalls bei bis zu 70
Prozent, für Kinder – je nach Land – bei bis zu 80 Prozent. „Diese großzügige
Unterstützung macht die private Krankenversicherung für Beamte meist zum
günstigsten System – zumal die Beiträge für Staatsdiener nur halb so schnell steigen
wie in gewöhnlichen Tarifen“, resümiert Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands
der Versicherungsberater in Montabaur.
Tricksereien beim Gesundheitscheck sind dennoch nicht zu empfehlen. „Wer
Vorerkrankungen verschweigt, riskiert, dass die Gesellschaft im Ernstfall den Vertrag
wegen ‚arglistiger Täuschung’ anficht und rückwirkend auflöst“, sagt Experte Albers.
Die Zeiten, in denen Kunden dadurch dauerhaft ihren Versicherungsschutz riskierten,
sind zwar vorbei: Dank der allgemeinen Versicherungspflicht dürfen selbst Kunden,
die es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen, darauf bauen, dass sie bei
ihrem oder einem anderen Versicherer wieder unterkommen. Teuer kann das aber
trotzdem werden.
„In den allermeisten Fällen steht Kunden in diesem Fall nur noch der Basistarif mit
seinen eingeschränkten Leistungen offen“, weiß Albers. Das allein wäre noch
verschmerzbar, gäbe es da nicht noch den Schadenersatzanspruch der betrogenen
Versicherung. Hat der Kunde in seinem Ursprungstarif hochwertigere Therapien
erhalten – zu Unrecht, weil der Vertrag ja unwirksam war –, muss er seiner
Gesellschaft die Preisdifferenz zwischen den erschlichenen Leistungen und denen
des Basistarifs erstatten. „Das können schnell einige Zehntausend Euro sein“, so
Albers.
Gesundheitlich angeschlagene Interessenten für eine private Police haben daher nur
zwei Möglichkeiten: Entweder sie zahlen die mitunter horrenden Risikoaufschläge
oder sie entscheiden sich für den brancheneinheitlichen Basistarif. Auch hier führen
die Gesellschaften zwar einen Risikocheck durch; anders als in höherwertigen Tarifen
wirkt sich dessen Ergebnis aber nicht negativ auf die Höhe der Beiträge aus: Es bleibt
bei der Bemessung nach Eintrittsalter und Geschlecht.
Fazit: Kunden, die mit gesundheitlichen Problemen kämpfen oder sich noch Kinder
wünschen, sollten sich von der Idee einer privaten Vollversicherung verabschieden.
„Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist in den meisten Fällen deutlich schlechter als im
gesetzlichen System“, so das Urteil von Berater Albers. Für alleinstehende
Gutverdiener, die kinderlos bleiben wollen, kann die PKV hingegen eine lohnende
Alternative sein, vor allem, wenn sie zur Gruppe der mobilen Arbeitsnomaden
gehören. „Für Menschen, die berufsbedingt viel auf Reisen sind und wochen- oder
monatelang im Ausland arbeiten, ist die PKV oft die geeignetere Lösung, weil sie
anders als die Kasse auch im Ausland einen flexiblen Versicherungsschutz gewähren
kann“, so Albers.
Gespeichert
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater