Impulse März 2010 Risikoabsicherung für Unternehmer
DER HIMMEL KANN WARTEN
WAS WÄRE, WENN … der Chef stirbt?
Erst wenn Unternehmer ihre Hausaufgaben
zu Betriebsorganisation und
Vertragstexten gemacht haben, steht im
Fach Risikomanagement das Thema Versicherungen
auf dem Plan. Stefan Albers,
Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater,
empfiehlt Vorsorgeklassiker.
„Sinnvoll sind eine Risikolebens-
und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Berufs- ist meist einer
Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorzuziehen.“
Denn irgendeiner Tätigkeit könnten meist auch schwerer Erkrankte
nachgehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
zahlt schon dann, wenn man
den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr
schafft.
Kritisch bewertet Albers Unfallversicherungen,
weil ältere Versicherungsnehmer
mitunter wegen Vorerkrankungen
trotz eines Unfalls kein Geld bekommen.
Von Dread-Disease-Policen, die finanziellen
Schutz bei „gefürchteten Krankheiten“
verheißen, rät er komplett ab:
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn eine
im Vertrag aufgelistete Krankheit diag-nostiziert wird, etwa Schlaganfall, Herzinfarkt
oder Alzheimer.
Doch die Pakete können nutzlos sein,
selbst wenn man eine der Krankheiten
bekommt: Das Oberlandesgericht Oldenburg
gab kürzlich einer Versicherung
recht, die einer an Krebs erkrankten Frau
die Auszahlung der Versicherungssumme
in Höhe von 19 800 Euro aus einer
Dread-Disease-Police verweigert hatte,
obwohl Krebs als Leistungsfall zur Police
gehörte (Az.: 5 U 87/09). Im Kleingedruckten
stand, was genau Krebs nach
Vorstellung der Versicherung sein soll:
„histologisch nachgewiesener maligner
Tumor, charakterisiert durch eigenständiges
Wachstum, infiltrative Wachstumsund
Metastasierungstendenz“.
Ausgeschlossen waren hingegen: noch
nicht wachsende Karzinome – wie bei
der Klägerin. „Damit rechnen viele Versicherungsnehmer
nicht. Es stellt sich die
Frage, ob solche Beschränkungen überraschende
Klauseln und somit rechtswidrig
sein könnten“, sagt Versicherungsberater
Albers. Die Oldenburger Richter
befanden: Solche Klauseln sind weder
überraschend noch unklar, die Frau bekommt
das Geld nicht.