Autor Thema: ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse  (Gelesen 1033 mal)

Stefan Albers

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ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse
« am: April 28, 2015, 10:55:22 Vormittag »
Jessica Schaeper hat mit ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge vereinbart. Dann gerät ihre Firma in die Insolvenz. Ihr Gespartes Geld fließt in die Insolvenzmasse.
ZDF-Sendung WISO vom 27.04.2015. Video zum Ansehen: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2390882/Altersvorsorge-in-Insolvenzmasse#/beitrag/video/2390882/Altersvorsorge-in-Insolvenzmasse

Interview im Film ab 03:37 mit Untertitel Stefan Albers, Bundesverband der Versicherungsberater
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater

Behrens

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Re: ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse
« Antwort #1 am: Mai 04, 2015, 12:24:00 Nachmittag »
Gut gemacht Her Kollege Albers!

Ich hatte bisher 2 Haftungsfälle jeweils eines Maklers zu bearbeiten. Diese Haftungsfälle, ausserhalb forensischer Bemühungen, zu klären gelang nie. Ombudsmann teilte 1X mit, dass seine Entscheidung nicht bindend ist! Der Versicherer wollte sich jeweils  mit mir einigen, machte aber die Einigung immer von der Zustimmung des Maklers abhängig. Diese Zustimmung ist in beiden Fällen durch die Makler nicht gegeben worden(Zumindest nach Aussage der VR). Nach m.A. immer weil erhebliche SB's vereinbart waren. Der Ombudsmann nützt nicht die "Bohne" und der Maklerschaft ist's egal weil sich die ohnehin anfallende SB durch einen Prozess nicht erhöht. Sollte ein Kollege bessere Erfahrungen haben erbitte ich bereits jetzt um Hinweis.
Sollten wir mal ein Thema "Ombudsmann Tipps und Tricks" eröffnen?(Nur so'n Gedanke)

Mit freundlichen Grüßen
Sören Behrens


Golfels

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Re: ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse
« Antwort #2 am: Mai 04, 2015, 01:15:46 Nachmittag »
Hallo Herr Behrens,

bei Beschwerden gegen Versicherungsvermittler ist die Entscheidung des Ombudsmannes nie verbindlich.
Zudem wird die Verjährung nicht gehemmt.

Beste Grüße
Frank Golfels

Behrens

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Re: ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse
« Antwort #3 am: Mai 04, 2015, 01:32:34 Nachmittag »
...stimmt! Ist wie eine Säge im Werkzeugkasten, bloss eben ohne Zähne und daher Sinnlos!

Kutschera

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Re: ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse
« Antwort #4 am: Mai 05, 2015, 08:57:41 Vormittag »
zudem sich die Frage stellt, ob ein Anspruch gegen einen Versicherungsmakler noch als "Ansprüche gegen Versicherer" bezeichnet werden kann. Wenn das nämlich der Fall ist, wäre diese Vertretung unerlaubte Rechtsberatung durch den Versicherungsberater.

Behrens

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Re: ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse
« Antwort #5 am: Mai 05, 2015, 09:24:12 Vormittag »
siehe Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 19 Rn. 36

Die Frage beim 1. Mal war ob ein Makler nach der Auge und Ohr-Rechtsprechung im Lager des Versicherers steht, dies insbesondere wenn er einen speziell mit dem Versicherer entwickelten Rahmenvertrag zur Anwendung bringt. (Die Bedingungen hießen MP Cover)

Es kam dann 2014 zum Vergleich mit dem Haftpflicht-Versicherer, allerdings erst nachdem das Verfahren beim Oberlandesgericht in Frankfurt in der Berufungsinstanz anhängig war. (Daher auch mein Einwand „außergerichtlich“)

 Beim zweiten Mal ging es um die Frage ob eine nicht in Deckung gegebene Sturmversicherung  ein Maklerverschulden darstellt!

Sehr geehrter Herr Kutschera ich denke nicht, dass es sich um eine unerlaubte Rechtsberatung gehandelt hat.

Dies nur der Vollständigkeit halber!

Falken

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Re: ZDF WISO 27.04.15: Altersvorsorge in Insolvenzmasse
« Antwort #6 am: Mai 06, 2015, 08:43:33 Vormittag »
Bei dfr Auge-und-Ohr-Rechtsprechung richtet sich der Anspruch gegen den Versicherer. Das ist erlaubte Rechtsberatung.

Wenn sich im Fall der nicht eingedeckten Stumversciherung der Anspruch gegen den Makler richtet, ist es verbotene Rechtsberatung.

mfg
R. Falken