« am: März 16, 2012, 02:52:19 Nachmittag »
Das Geschäftsgebaren dieser Unternehmen
ist nicht unumstritten. So stört sich beispielsweise
Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands
der Versicherungsberater e.v., an
der erfolgsabhängigen Vergütung (siehe Interview
aufS: 404). Dadurch werde ein möglicher
Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenver -
sicherung kaum das Ziel einer Beratung sein,
obwohl es unter Umständen im Interesse des
Kunden sein kann. Auch bestehe die Gefahr,
dass Beitragsersparnisse durch Erhöhung der
Selbstbeteiligung oder Absenkung von Leistungen
erreicht werden. Dies bestreiten die
betroffenen Beratungsunternehmen jedoch.
Delegare beispielsweise berücksichtigt nach
eigenen Angaben die Selbstbeteiligung bei der
Berechnung der honorarpflichtigen Beitragsersparnis
und gibt als Voraussetzung für einen
Honoraranspruch ein minde
Gespeichert
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater