Autor Thema: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz  (Gelesen 805 mal)

Stefan Albers

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Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« am: Mai 13, 2014, 12:41:08 Nachmittag »
http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/finanzberatung-der-berater-irrefuehrende-berufsbezeichnungen-verbieten/9683084-7.html

Zitat
Der Berater: Irreführende Berufsbezeichnungen verbieten
Für die knapp 300 Versicherungsberater im Lande wäre es wichtig, dass sie ihr Berufsfeld künftig vernünftig von den Vermittlern abgrenzen könnten. Der Bundesverband der Versicherungsberater fordert daher ein Verbot irreführender Berufsbezeichnungen. Dadurch könnte in der Branche für mehr Transparenz gesorgt werden.

Eine Vorlage dafür gebe es bereits in § 12 Absatz 4 im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG), stellt der Versicherungsberater Stefan Albers fest: „Berufsbezeichnungen, die den Begriff ‚Inkasso‘ enthalten, sowie die Berufsbezeichnung ‚Rentenberaterin‘ oder ‚Rentenberater‘ oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen dürfen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.“

Der Vorschlag von Albers lautet dementsprechend für die Gewerbeordnung und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): „Berufsbezeichnungen, die den Begriff ‚Berater‘ enthalten, sowie die Berufsbezeichnung ‚Versicherungsberaterin‘ oder ‚Versicherungsberater‘ oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen dürfen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.“

Berater sind Versicherungsberater, Rentenberater oder Steuerberater. Diese arbeiten ausschließlich gegen ein Honorar, dürfen keine Provisionen von Finanzunternehmen entgegennehmen und in keiner wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Abhängigkeit zu Produktanbietern und Vermittlern stehen.

Albers hält zudem verbindliche Reglungen zur Offenlegung von Provisionen für notwendig. Es müsse zudem klargestellt werden, dass bei einer unabhängigen Beratung vollständig auf Gebühren, Provisionen oder andere Geldvorteile von Dritten verzichtet werde. So sei es beim behördlich zugelassenen Versicherungsberater in Deutschland bereits seit jeher.

Die EU-Vermittlerrichtlinie sollte künftig auch für angestellte Vermittler, Versicherungsunternehmen und weitere Vertriebsformen wie etwa Vergleichsportale gelten, findet Albers. Der Berufsverband BVVB unterstützt diesen Vorschlag, weil auch beim Versicherungsvertrieb über Ausschließlichkeitsvertriebe aus Verbrauchersicht die gleichen Transparenzgrundsätze gelten sollen, wie für die übrigen Versicherungsvermittler.
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater

Golfels

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #1 am: Mai 13, 2014, 01:47:37 Nachmittag »
Da werden sich die Unternehmensberater aber freuen ;)

Brandt

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #2 am: Mai 14, 2014, 10:28:38 Vormittag »
Ich rege an, quasi in den eigenen Reihen  - nämlich auf Seiten der verbrauchernahen Informationspostille Finanztest - zunächst einmal für die notwendige Begriffsklarheit zu sorgen.
In der jüngsten Ausgabe Juni erscheint dort ein Beitrag über Drei-Buchstaben-Firmen und deren "Berater". Finanztest entblödet sich dabei nicht, in sinnentstellender Weise gefühlte
achttausend Mal den Begriff Berater zu verwenden.
Ich persönlich mache mir keine Illusionen mehr über die Art und Weise wie Finanztest mit Kritik - und sei sie auch sachlich - umzugehen pflegt. Aber ein Schreiben unseres
Verbandes an den Breitdenker dort, Herrn Tenhagen, ist etwas, von dem ich meine, dass es so etwas wie Kenntnisnahme auslösen kann.
Günther Brandt

Falken

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #3 am: Mai 15, 2014, 02:29:30 Nachmittag »
Die Initiative von Herrn Albers ist zwar lobenswert, dürfter in diesem gewollten Umfang aber zum Scheitern verurteilt sein. Uns wäre geholfen, wenn der Versicherungsberater geschützt ist. Im Übrigen hatte ich vor einiger Zeit angeregt, darüber nachzudenken, in Anlehnung an die neuen Honorar-Anlageberater etc. auch den Honorar-Versicherungsberater als Berufsbezeichnung einzuführen. Das wäre die logische klare Abgrenzung an alle Vermittler und für die Mandanten und die notwendige Nähe zu den Honorar-Anlageberatern.

Was soll der "Kundenberater" von OBI oder Karstadt künftig für eine Bezeichnung führen? Kundenverkäufer? Er verkauft die Kunden vielleicht für dumm, aber die Kunden verkauft er nicht.

Wenn wir von den "Drei-Buchstaben-Firmen" Beratung wünschen und fordern und diese gesetzlich geschuldet ist, dann ist der einzelne Angestellte dieser Firmen zunächst einmal "Berater", Versicherungsvermittler ist die juristische Person, die über die Erlaubnis verfügt. 

Ich plädiere für den Honorar-Versicherungsberater, denn aufhalten können wir den Zug nicht, wir können aber an der richtigen Stelle - nämlich in der Lok - aufspringen.


mfg
R. Falken

Ratzmann

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #4 am: Mai 20, 2014, 09:17:42 Vormittag »
@Rüdiger

Da ich, wie Du weißt, ähnlich wie Kollege Begas u.a. vornehmlich Schadenfälle bearbeite und nicht selten i.A.a. das RVG abrechne, kann Deinem Vorschlag in keinster Weise folgen.

Wir sollten uns nicht mit "Wortspielereien" beschäftigen, sondern ggf. weiter den Focus darauf legen, was den rechtsberatenden Beruf des Versicherungsberaters ausmacht.

Nicht nur der Politik, der Finanztest etc. ist gar nicht bewusst, was wir alles können und dürfen. Ich habe oft das Gefühl, dass man "da draußen" der Meinung ist, dass wir "nur Versicherungsordner durchblättern, was auch noch Geld kostet".

LG
Michael

Falken

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #5 am: Mai 20, 2014, 10:06:52 Vormittag »
Lieber Michael,
Liebe Kollegeninnen udn Kollegen,

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ich war letzte Woche beim IFF, um unseren Beruf noch eimal detailliert zu erläutern. Selbst die, die mich seit 1988 kennen, kapieren es nur schwer, was wir eigentlich tun. Es ist natürlich beschämend, wenn ich denen einfach nur sagen muss "lest mal den § 34 e GewO" um die Augen über unseren Berufsstand zu öffenen. Da schreiben sie über den VB und haben sich nie Gedanken gemacht, was dort eigentlich steht. - Ein hoch angesehenes Finanzdienstleistungsinstitut!

Jetzt haben sie es verstanden, und werden auf ihrer Intersetseite, die sie derzeit für die Verbraucher zusammen mit dem MB f. Justiz und Verbraucherschutz erstellen, den VB richtig darstellen. Auf dieser Internetseite werden die vier Typen Honorarberater (inkl. VB), Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Direktanbieter dargestellt sowie die Tätigkeiten und Vergütungen erläutert. Das ist die Chance, eine wirklich gute Darstellung und Abgrenzung zu den Vermittlern hin zu bekommen.

Wenn wir uns nicht in die Schaar der Honorarberater eingliedern wollen, sondern mit unseren 100 BVVB-Hanseln meinen, immer noch eine Sonderstellung inne haben zu wollen, werden wir die seit je her verschmähten Sektierer bleiben.

Wir sollten uns den Finanz-Honorarberatern zugehörig fühlen und natürlich auf unsere Rechtsberatungsbefugnis verweisen.

Morgen gibt es wieder neue, junge Mitarbeiter im IFF. Bei denen fange ich dann wieder von vorn an, um zu erläutern, wer wir sind und was wir tun. Und so wir es die nächaten 20 Jahre weiter gehen. Egal ob FinanzTest, IFF oder VZen.

Jetzt sollten wir die Chance ergreifen, und uns einem Trend öffnen, der ja genau das will, was wir tun.

mfg
Rüdiger Falken


Golfels

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #6 am: Mai 23, 2014, 10:17:15 Vormittag »
Hallo zusammen,

da das Justizministerium derzeit prüft, wie die Honorarberatung auf den Versicherungsbereich ausgedehnt werden kann (
http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/finanzvertrieb-bafin-soll-staerkere-sanktionsbefugnisse-erhalten-119025.php),
sollten wir als Verband langsam in die Hufe kommen.

Das ewige Jammern über Vermittler, die irgendwie auch als Berater gelten, hilft uns jedenfalls nicht weiter.

Vorschläge zur klaren und eindeutigen Positionierung (z.B. Honorar-Versicherungsberater (Falken) oder RVG für VB (Fromme und Golfels) aus der Mitgliederschaft gibt es ja.

Beste Grüße
Frank Golfels

Falken

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #7 am: Mai 23, 2014, 04:30:44 Nachmittag »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf dem IFF-Kongress habe ich heute Herrn Dr. Peetz getroffen und mit ihm ausführlich gesprochen. Er geht davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode auch die Honorar-Darlehensberater und Honorar-Versicherungsberater geregelt werden. Die Versicherungsberater stehen Modell für alle Beratertypen, müssen aber hier und dort Modifizierungen erfahren. Hmm!!!

Erschrocken war ich über die Aussage, wir sollten künftig auch Versicherungen vermitteln dürfen, als Nettopolicen, oder wenn Verträge Provisioonen enthalten, diese durchreichen.

Ich habe auf das Gesetz verwiesen. Danach dürfen wir bei der Vereinbarung von Versicherungen beraten und vertreten. Damit ist alles Notwendige geregelt. Das war ihm so nicht bewusst (sic!).

Ich habe auch erläutert, dass viele Mandanten einmalig kommen, und mit dem jahrelangen Durchreichen von 1,50 € Provision bei 10,00 - 15,00 € Kosten in der Kanzlei oder 25,00 € nach jeder Dynamik der BU ein maßloser Aufwand betrieben werden müsse. Ich hätte vielleicht noch darauf verweisen sollen, dass der Mandant in so einem Fall wieder eine Beratungsrechnung bekäme, was ihn kaum erfreuen wird. Der einzige Vorteil wäre eine Mandantenbindung - aber muss das sein?

Lieber Vorstand, Ihr seht, es ist immer noch viel zu tun.

Mir ist egal, ob wir im RDG geregelt werde, oder in der GewO. Den Rückweg ins RDG wirds nicht geben, zumal der Finanzdienstleistungssektor, zu dem wir gehören, von den Berater- und Vermittlertypen her vereinheitlicht wird. Das ist insgesamt ein riesen Gewinn. Der Vorstand muss das Berufsrecht jedenfalls aktiv mitgestalten. Mein Wunsch wäre, dies für den realistischen Weg zu tun.

mfg
R. Falken




Stefan Albers

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Re: Handelsblatt online 16.04.14 Eine Blaupause für mehr Anlegerschutz
« Antwort #8 am: Mai 23, 2014, 05:12:37 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Falken,
liebe Kollegen,

mich erstaunt die Aussage von Dr. Paetz (früher BMELV, jetzt BMJV). Ich selbst stehe seit Jahren mit Dr. Paetz in Kontakt und habe ihn zuletzt im April 2014 in Berlin gesprochen, so wie auch den zuständigen MinDir. im BMWi, das für die Honorarberatung federführend ist. Thematisiert wurden u.a. die Probleme der für eine Provisionsweiterleitung erforderlichen Vertragsbeziehungen zum Versicherer.
Die Forderung nach dem allumfassenden Honorarberater für alle Finanzdienstleistungen ist nicht neu; sie war schon Bestandteil der Initiative vom BMELV unter Mitwirkung von Dr. Paetz. Der ehemalige vzbv-Chef Billen, jetzt Staatssekretär im BMJV, hat sich - wie die SPD-Führung - diesen umfassenden Honorarberater in einer Zulassung zum Ziel gesetzt. Und beim vzbv-Verbrauchertag in Berlin hatten 2013 der SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück und Billen unisono vom neuen Honorarberater für Finanzen, der auch vermitteln soll, "geschwärmt". Dieser neue Honorarberater als Beruf ist das Ziel der SPD und des vzbv - und sowohl das BMWi wie auch das BMJV stehen unter SPD-Führung. Ich werde trotzdem nicht aufgeben und für den Erhalt des Versicherungsberaters in der jetzigen Form kämpfen. Mithilfe ist herzlich willkommen!
Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater