BVVB Forum

Allgemeines => Mitgliederinformationen => BVVB in den Medien => Thema gestartet von: Falken am Januar 18, 2018, 10:29:23 Vormittag

Titel: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Falken am Januar 18, 2018, 10:29:23 Vormittag
Diese Werbung für den BVVB zur Info
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Luelsdorf am Januar 20, 2018, 11:58:17 Vormittag
Super Werbung. Vielen Dank, lieber Rüdiger!

Ich schicke meinen Mandanten immer zur Kassenärztlichen Vereinigung, sofern sie die letzten 5-10 Jahre Mitglied einer GKV waren. Dort erhalten sie sodann eine Übersicht aller Behandlungen und Beschwerden in den letzten 5 Jahren. Das hilft ergänzend ungemein.
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Behrens am Januar 21, 2018, 12:06:18 Nachmittag

Hallo Kollegen,
ich bekomme gleichen Ortes (KÄV)immer nur max. 3 Jahre auch wenn die Mitgliedschaft länger angedauert hat.
Deshalb habe ich immer auf die jeweiligen Kassen verwiesen um die Unterlagen zu beschaffen. Allerdings machen diese
letzter Zeit immer öfter Zicken und senden ebenfalls nur 3 Jahre max. Dies mit Hinweis auf den Aufwand die längere Zeiträume verursachen.

Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Harstorff am Januar 22, 2018, 12:56:48 Nachmittag
Ich bitte immer darum die Akten direkt von den Ärzten abzufordern. Kassen oder KÄV kann helfen, die Ärzte herauszubekommen, bei denen man war, wenn z.B. ein häufigerer Umzug im abgefragten Zeitraum vorliegt.
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Behrens am Januar 22, 2018, 01:24:51 Nachmittag
konnten Sie schon mal einen Arzt davon überzeugen eine Abrechnungsdiagnose zurück zu nehmen?
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Harstorff am Januar 22, 2018, 02:10:59 Nachmittag
Nein, aber bei Berichtigungsweigerung des Artes ich empfehle ich, einen Anspruch auf Gegendarstellung des Patienten durchzusetzen. Die Akte darf dann nur noch inkl. Gegendarstellung des Patienten ausgehändigt werden.

Wenn man dies umgesetzt bekommt, steigert dies die Glaubwürdigkeit bei späterer gerichtlicher Auseinandersetzung immens.


In der Regel erhält man aber von den Ärzten mit Abrechnungsdiagnosen keine Akteneinsicht. In diesen Fällen empfehle ich, von den Ärzten eine entsprechende Verweigerungs-Bestätigung zu verlangen, die man zu der BU-Akte nimmt. Auch damit hoffe ich, einen erheblichen Glaubwürdigkeitsvorteil bei gerichtlicher AUseinandersetzung zu erlangen.
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Behrens am Januar 22, 2018, 02:35:45 Nachmittag
Wird eine solche Bestätigung i.d.R. erteilt?
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Koerner am Januar 22, 2018, 04:57:33 Nachmittag
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen bekommen meine Mandanten immer eine Fehlanzeige. Hatte bis dato noch keinen Fall, wo die Kassenärztliche Vereinigung Diagnosen an den Mandanten verschickt hat.

Unterlagen vom Werksarzt, sowie Unterlagen von der Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen lasse ich ggf. auch anfordern.

Gruß
Pia Körner
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Harstorff am Januar 23, 2018, 07:54:30 Vormittag
@Behrens: Nur, wenn der Mandant hartnäckig bleibt.
Titel: Re: BVVB in Finanztest 02/2018 genannt
Beitrag von: Falken am Januar 28, 2018, 05:52:17 Nachmittag
Der Weg zum Arzt ist immer der einfachere und sicherere. Der Arzt kann eine abgerechnete Diagnose gegenüber dem Patienten/Antragsteller immer noch als Verdacht darstellen.

Das Problem mit den KÄVen ist, dass dort oft nicht die Verdachtsdiagnose steht. Also bleibt nur der Arzt, der zum rechtssicheren Vertrag beitragen kann.

Wir beharren drauf, und wenn jemand seine Ärtze nicht meht kennt, hilft die KÄV.

mfg
R. Falken