BVVB Forum
Allgemeines => Mitgliederinformationen => BVVB in den Medien => Thema gestartet von: Falken am Januar 18, 2018, 10:29:23 Vormittag
-
Diese Werbung für den BVVB zur Info
-
Super Werbung. Vielen Dank, lieber Rüdiger!
Ich schicke meinen Mandanten immer zur Kassenärztlichen Vereinigung, sofern sie die letzten 5-10 Jahre Mitglied einer GKV waren. Dort erhalten sie sodann eine Übersicht aller Behandlungen und Beschwerden in den letzten 5 Jahren. Das hilft ergänzend ungemein.
-
Hallo Kollegen,
ich bekomme gleichen Ortes (KÄV)immer nur max. 3 Jahre auch wenn die Mitgliedschaft länger angedauert hat.
Deshalb habe ich immer auf die jeweiligen Kassen verwiesen um die Unterlagen zu beschaffen. Allerdings machen diese
letzter Zeit immer öfter Zicken und senden ebenfalls nur 3 Jahre max. Dies mit Hinweis auf den Aufwand die längere Zeiträume verursachen.
-
Ich bitte immer darum die Akten direkt von den Ärzten abzufordern. Kassen oder KÄV kann helfen, die Ärzte herauszubekommen, bei denen man war, wenn z.B. ein häufigerer Umzug im abgefragten Zeitraum vorliegt.
-
konnten Sie schon mal einen Arzt davon überzeugen eine Abrechnungsdiagnose zurück zu nehmen?
-
Nein, aber bei Berichtigungsweigerung des Artes ich empfehle ich, einen Anspruch auf Gegendarstellung des Patienten durchzusetzen. Die Akte darf dann nur noch inkl. Gegendarstellung des Patienten ausgehändigt werden.
Wenn man dies umgesetzt bekommt, steigert dies die Glaubwürdigkeit bei späterer gerichtlicher Auseinandersetzung immens.
In der Regel erhält man aber von den Ärzten mit Abrechnungsdiagnosen keine Akteneinsicht. In diesen Fällen empfehle ich, von den Ärzten eine entsprechende Verweigerungs-Bestätigung zu verlangen, die man zu der BU-Akte nimmt. Auch damit hoffe ich, einen erheblichen Glaubwürdigkeitsvorteil bei gerichtlicher AUseinandersetzung zu erlangen.
-
Wird eine solche Bestätigung i.d.R. erteilt?
-
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen bekommen meine Mandanten immer eine Fehlanzeige. Hatte bis dato noch keinen Fall, wo die Kassenärztliche Vereinigung Diagnosen an den Mandanten verschickt hat.
Unterlagen vom Werksarzt, sowie Unterlagen von der Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen lasse ich ggf. auch anfordern.
Gruß
Pia Körner
-
@Behrens: Nur, wenn der Mandant hartnäckig bleibt.
-
Der Weg zum Arzt ist immer der einfachere und sicherere. Der Arzt kann eine abgerechnete Diagnose gegenüber dem Patienten/Antragsteller immer noch als Verdacht darstellen.
Das Problem mit den KÄVen ist, dass dort oft nicht die Verdachtsdiagnose steht. Also bleibt nur der Arzt, der zum rechtssicheren Vertrag beitragen kann.
Wir beharren drauf, und wenn jemand seine Ärtze nicht meht kennt, hilft die KÄV.
mfg
R. Falken