BVVB Forum
Allgemeines => Mitgliederversammlungen / Frühjahrstagungen / Herbsttagungen / Regionaltreffen => Mitgliederversammlung / Frühjahrstagung 2017 => Thema gestartet von: Stefan Albers am Januar 10, 2017, 04:35:23 Nachmittag
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Liebe Kollegen,
ich wiederhole hiermit meine bisher nicht beantwortete Mail-Anfrage vom 06.01.17 an den Vorstand betreffend den Terminplan für die Fortbildung und Mitgliederversammlung im März 2017 in Berlin.
Für den März 2017 möchte ich meine Termine und Fahrten buchen. Daher bitte ich um eine Rückinfo, ob die Termine
10.03.17 Fortbildung 9 - xx Uhr in Berlin
11.03.17 MV 9 - ca. 14 Uhr in Berlin
soweit verbindlich sind.
Tagungshotel?
MfG Stefan Albers
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Lieber Herr Albers,
mit unserem Newsletter vom 22.12.2016 erfolgte eine eindeutige, vorbehaltlose Nennung des Termins zur Frühjahrstagung/Mitgliederversammlung (übrigens wie im Vorjahr 78 Tage vor Ultimo ::))
Der Vorstand trifft sich am 19.01.2017 zur konstituierenden Sitzung mit der neuen Geschäftsstelle/Geschäftsführung in Berlin.
Dann wird auch der Termin verbindlich mit dem Tagungs-Hotel vereinbart. Wir empfehlen, den 10./11.03.2017
freizuhalten und ggf. am Vorabend anzureisen (Stammtisch). Weitere Infos folgen.
Beste Grüße
Klaus Blumensaat
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Hallo Herr Blumensaat,
können Sie uns Details zum Termin und Tagungshotel mitteilen?
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Ich denke, die Inhalte wären auch von Interesse. Nur um sich ein RA-Büro abzusehen, muss ich nicht zwei Tgae reservieren und deshalb nach Berlin reisen.
mfg
R. Falken
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Das Tagungshotel ist das
Golden Tulip Berlin - Hotel Hamburg
Landgrafenstr. 4
10787 Berlin
Tel: +49 (0) 30 2 64770
Fax: +49 (0) 30 2 6477-555
Es steht ein begrenztes Zimmerkontingent für den 10/11.03.2017 zum Preis von EUR 98,00 zzgl. EUR 12,00 Frühstück zur Verfügung.
Vorl. Timetable:
09.03.2017 abends Stammmtisch
10.03.2017 Frühjahrsveranstaltung /Fortbildung
Referenten:
Vorsitzender Richter Herr Dr. Sven Marlow, Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
versicherungsrechtlicher Rechtsprechungsreport mit richterlicher Kommentierung zu folgenden Themenschwerpunkten:
• Berufsunfähigkeitsversicherung evtl. mitKrankentagegeldversicherung samt Abgrenzungsproblematik
und evtl. aktuelle Rechtsprechung zu Lasten / Gunsten von Versicherten, Vermittlern und Versicherern
• Beratungs- Belehrungs- und Anzeigepflichten beim Vertragsabschluss
• Chancen und Risiken im Umgang mit vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen
• Auslegung und Bewertung von verbindlichen und unverbindlichen AVB-Inhalten
• Nachweis- und Feststellungsprozess des Berufsunfähigkeitsgrades
• Auswirkung von Verweisungs- und Umorganisationsklauseln
• Anerkenntnis- und Nachprüfungsproblematik
• Einflussfaktoren benachbarter Rechtsgebiete
weiterhin:
Herr Basse, mediranta GmbH, PKV (Beihilfe) Leistungsabrechnung
evtl. Dr. Paetz (IDD)
Optional
Aktuaris GmbH, Markus Gieske, Rückabwicklung LV
danach gemeinsames Abendprogramm in Berlin
11.03.2017 Mitgliederversammlung
endgültige Tagesordnung etc. folgt durch die GS / den Präsidenten
Beste Grüße
Klaus Blumensaat
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Weil in der Woche Messe ist, kostet das Zimmer von 09. auf 10.03. 189,00 EUR :(
mfg
R. Falken
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Think positive! Im Mittel sind es dann EUR 154,50/Tag und EUR 60,00 Tagungsgebühr
Ein vergleichbares Seminar mit diesen hochkarätigen Referenten gibt es auch für EUR 595,00.
Für Sparfüchse bleibt die Anreise mit dem ICE, ab Hamburg am 10.03.16 um 06:36 h an Berlin 08:19 h, aktueller Sparpreis der DB EUR 19,00!
Also schnell buchen.
Sonst noch was Negatives?
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Das, lieber Klaus, ist zynisch.
Es gibt Kollegen, die nicht so weich gebettet sind wie Du. Sie wollen oder können sich keine Veranstaltung für 1.500 EUR leisten. Für den Hinweis auf die günstige Bahnverbindung bin ich dankbar, nur was machen die Kollegen aus dem Südwesten der Republik?
Andere Veranstalter, und so auch der BVVB in früheren Zeiten, hatten immer auch günstigere Alternativen zur Hand.
Das wichtigste bei solchen Veranstaltungen ist das gemeinsame Beisammensein und der Kollegenaustauch am abendlichen Tresen. Das wird erheblich erschwert, wenn die Kollegen über halb Berlin verteilt sind.
Vielleicht haben wir ja Glück und Karl Eberhardt wird wie in alten Zeiten eine günstige Alternative finden, wo sich dann mehrere Kollegen am Tresen treffen können.
VG
Rüdiger
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt ein preiswerteres Hotel in der Nähe. Ich habe soeben im Ibis Hotel Berlin City - Potsdamer Platz für 59€ ein EZ gebucht. (10.03-11.03);
Günstige Zimmer gibt es meiner Erfahrung nach auch immer im Gästehaus des Landes Baden-Württemberg (zumeist um die 70€ + Frühstück ggf. Messezuschlag)
Gruß
Harald Peschken
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@Peschken:
Herzlichen Dank, habe jetzt auch da gebucht.
@Rüdiger:
Um dem Ganzen etwas die Spitze zu nehmen: Habe ein Zimmer für 2 Erwachsene und 1 Kind. Könnte also noch jemanden aufnehmen :-)
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@habe gerade versucht bei Ibis zu buchen, nach telefonischer Auskunft kann man nur 3 Nächte buchen, wg. internationaler Touristikmesse.
Gruß
Pia Körner
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Ich kan nur jedem empfehlen, rasch zu buchen, ist wird täglich teurer.
mfg
R. Falken
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@ Frau Körner
Versuchen Sie es am besten nochmals über www.trivago.de
In die Suchmaske geben Sie ein "Ibis Budget Berlin City Potsdamer Platz" und das Datum Iher Übernachtung ein.
Wenn Sie dann auf "zum Angebot" anklicken, werden Sie auf die Buchungsmaske von Ibis geleitet.
Hier waren soeben für die Nacht vom 10. auf den 11.3 noch Zimmer frei.
@ alle
ein gutes preisweretes Hotel ist auch das Hotel 26 in Friedrichshain
http://www.hotel26-berlin.de/
Das liegt im Ostteil der Stadt. Von dort bis zum Tagungshotel ist man mit dem ÖPNV sicherlich eine 1/2 bis 3/4 Std. unterwegs.
Freundlicher Gruss
Harald Peschken
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@Peschken
Danke für Ihren Hinweis, habe schon was gefunden.
Gruß
Pia Körner
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Sehr geehrte Herr im Vorstand,
mit dre IDD-Umsetzung kommt ggfs. ein Schwung neuer Kollegen auf uns zu. Das wäre zwar zu begrüßen, kann uns aber vor Probleme tellen, die wir im Vorwege in der MV diskutieren und klären sollten. Denn es ist absehbar, dass die IDD-Umsetzung vor unserer nächsten MV stattfindet.
Es stellt sich die Frage, wie mir mit den neuen Kollegen umgehen, die aus ihrer alten Tätigkeit als Vermittler noch über jahrzehnte Bestands- und/oder Abschlussprovisionen (bei Dynamik) erhalten. Wollen wir die Kollegen ausschließen, auf die Gefahr hin, dass sich ein zweiter, starker Berufsverband gründet?
Auch wenn wir nicht wissen, was kommt, ist es ein Thema für alle Mitglieder, das auf der MV zumindest unter Verschiedenes diskutiert werden sollte.
mfg
R. Falken
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Zwei kurze Fragen an den Vorstand zum Antrag "Vertrag mit dem C.H. Beck Verlag oHG":
Der Jahresbetrag von 174,93 EUR ist je Mitglied zu entrichten?
Die 174,93 EUR sind inkl. 19 % Mehrwertsteuer, die in Höhe von immerhin 27,93 EUR nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden können?
mfg
R. Falken
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Die Antwort lautet in beiden Fällen ja.
Der Preisnachlass ist jedoch so hoch, dass wir glauben die "Vorsteuer-Kröte" schlucken zu können. Der Mitgliedsbeitrag selbst und damit auch die nicht gezogene Vorsteuer kann ja steuerlich geltend gemacht werden.
Natürlich könnte man das Problem beispielsweise durch eine umsatzsteuerpflichtige Servicegesellschaft lösen, bei den hier in Rede stehenden Summen lohnt sich nach unserer Auffassung jedoch der Aufwand nicht.
Beste Grüße
Frank Golfels
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn wir selbstredend nicht im Vorfeld sondern auf der MV über alle gestellten Anträge diskutieren werden, möchte der Vorstand wegen der offensichtlichen Irritationen bezüglich der Vorsteuer bereits jetzt ein kurzes Statement abgeben.
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes gehören die laufende Information der Mitglieder zu beruflichen Fragen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe plant der Vorstand die Beschaffung eines Beck-Online-Zugangs, auf den jedes Mitglied mit individuellen Zugangsdaten zugreifen kann.
Leistungsempfänger ist dann der Verband, dieser erhält und zahlt die Rechnung. Da es um die Durchführung von Vereinsleistungen geht, ist diese mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
In der Tat ist so die Vorsteuer (27,93 € je Mitglied p.a.) nicht zu ziehen.
Wie lässt sich das Problem lösen?
1. Der Beck-Verlag stellt Rechnungen auf die Mitglieder aus.
Dies würde zu einem Netto-Rechnungsbetrag führen, der höher wäre als der bei echten Verbandslösung verlangte Brutto-Betrag. Wirtschaftlich erscheint das wenig sinnvoll.
2. Der Verband selbst wird unternehmerisch tätig und erstellt entsprechend Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Letztlich würde BVVB dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Für diesen gälte dann die Freistellung von der Körperschaftssteuerpflicht nicht.
Im Ergebnis hätten wir einen ganz erheblichen buchhalterischen Aufwand verbunden mit Abgrenzungsproblemen zwischen ideellem Bereich und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ca. 2.500 € nicht gezogener Vorsteuer rechtfertigen diesen Aufwand nach unserer Auffassung nicht.
3. Sauberer wäre ohnehin die Lösung den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf eine vom Verband gegründete und betriebene Kapitalgesellschaft auszulagern (BVVB-Service-GmbH o.ä.).
Auch wenn über diese Gesellschaft dann auch unsere Tagungen veranstaltet werden könnten und sich ggf. weitere Verbesserungen z.B. hinsichtlich unserer Software-Rahmenverträge ergeben könnten, reichen die zu erwartenden (Steuer-)Vorteile aus Sicht des Vorstandes nicht aus, um den Mitgliedern einen solchen Schritt zu empfehlen.
Dies als Vorab-Info. Gern können wir auf der MV weiter hierüber diskutieren.
Beste Grüße
Frank Golfels
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Ergänzend zu der Frage von Herrn Palitsch,
Die Übertragung der Stimme ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Falken
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Ich stimme Herrn Golfels zu, wonach die Feinheiten bzgl. des Themas Beck-Vertrag Gegenstand der MV sein sollten. Dennoch scheint es mir angebracht, an der Stelle die Bedeutung dieses
Deals aus meiner Sicht darzustellen, da offensichtlich durch die bisherige Nichtreaktion der Mitglieder nicht klar wurde, was hier eingestielt wurde.
Der Vorstand will hier ein Großpaket an Information für seine Mitglieder zu einem vergleichsweise symbolischen Preis einkaufen. Jedes Mitglied kann das nutzen. Vermutlich wird nicht
jedes Mitglied den Bedarf haben. Angesichts des großen Preisvorteils des in der Sache mehr als sinnvollen Paketes ein aus meiner Sicht dennoch einzigartig sinnvoller und vorteilhafter Plan.
Dass wir die wirtschaftliche Stärke haben, zur Not aus dem Vermögen etwas zuzubuttern, ist ein weiterer glücklicher Umstand. Voraussichtlich wird auf diese Weise auch unser
Luxusproblem - zu hoher Beitrag und damit steigendes Vereinsvermögen auf das Niveau der Eigenmittelausstattung einer Finanzdienst-GmbH - gelöst werden. Elegant, wie ich meine.
Und damit wäre dann auch die irgendwann zu lösende Frage vor dem Finanzamt, ob wir ein Verein oder ein Laden mit Rücklagen sind, allmählich in der Lösung begriffen.
Der Plan ist ein guter.
Günther Brandt
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Sehr geehrter Herr Palitsch,
auch das halte ich nicht für zulässig.
Es wäre aber auch wenig sinnvoll, weil Sie für etwas stimmen, dessen Diskussion Sie nicht mitverfolgt haben, die Sie vielleicht umgestimmt hätte. Diese Abstimmung steht aber auch im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Mitgliedsbeitrag. Wenn die MV nun gegen die Anträge zur Änderung der Mitgliedsbeiträge stimmt, aber ausgerechnet Ihre Stimme bei der Beck-Verlag-Abstimmung zur Zustimmung führt, würde dies verheerende finanzielle Auswirkungen haben und das finanzielle Polster bald aufgezehrt sein.
So erfreulich Ihre Verhinderung auch sein mag, nur die Teilnahme an der MV ermöglicht Ihnen die Abgabe einer Stimme.
VG
R. Falken
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Urlaubsbedingt kann ich an der MV leider nicht teilnehmen.
Ich möchte mich deshalb auf diesem Weg in die Diskussion einbringen.
Anträge innerhalb einer Vereins-Mitgliederversammlung bewegen sich regelmäßig auf einem schmalen Grat.
Es kann sehr leicht passieren, dass nichts passiert, weil der eingebrachte Antrag so nicht akzeptiert wird, Änderungen aber innerhalb der Mitgliederversammlung nur sehr eingeschränkt zulässig sind. Dies gebe ich als ehemaliger Funktionär in diversen Tätigkeiten zu bedenken.
1. Ich halte es für gefährlich, die Anträge zur Beitragsordnung zu überfrachten und unterschiedliche Themen zu vermischen. Hierzu gehört auch die Frage, wer unter die neue (doppelt so teure) Beitragsgruppe C fällt. Wenn ich es richtig sehe, dann sollen das Mitgliedschaften von nicht natürlichen Personen sein. Ich wünsche viel Spaß bei der Diskussion, wer darunter fällt und wie künftig die Darstellung in der öffentlichen Mitgliederliste aussehen soll und darf. Eine erwartbare Reaktion wird zudem sein, dass bisherige Mitgliedschaften von GmbH´s, UG´s. KG´s, Vereinen etc. wieder in andere Mitgliedschaften der jeweiligen Personen umgewandelt werden.
2. Ich halte die Beschaffung der Beck-Dienstleistung für eine gute Idee und den Preis vertretbar. Schade ist, dass (z.B.) die Zeitschrift Versicherungsrecht selbst nicht dabei ist (anderer Verlag). Ich überlege zudem seit längerem ein JURIS-Abo - ist seitens des Vorstandes geprüft worden, ob und welche Alternativen es zum Beck-Verlag gibt? Es ist schwierig, die Meinungsbildung innerhalb des BVVB auf die Diskussion in der Mitgliederversammlung zu begrenzen und zu konzentrieren. Die übliche Mechanik vereinsimmanenter Meinungsbildungsprozesse führt oft dazu, dass lang diskutiert und wenig entschieden wird. Dies kann man bedauern, aber es gibt nun mal Naturgesetze, die nicht zu ändern sind. Insofern sollte man den Vorschlag von Kollege Falken (der ähnliche Funktionärserfahrungen wie ich hat) zur Forum-Diskussion vor der MV nicht abtun.
Fazit: Es wäre schön zu wissen, welche Überlegungen der Vorstand sich bei der Entscheidungsfindung gemacht und ob andere Alternativen geprüft und warum diese ggf. verworfen wurden.
3. Aus meiner Sicht kann es sich der BVVB leisten, die Beck-Dienstleistung bis Mitte oder Ende 2018 aus den derzeitigen Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren und über eine Beitragserhöhung erst in der MV 2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 (oder auch früher) zu entscheiden. Dann hätten alle Mitglieder (egal ob auf der MV 2017 anwesend oder nicht) die Gelegenheit, die Dienstleistung ab dem 01.07.2017 für rd. 9 Monate (bis zur MV2018 im Frühjahr 2018) zu testen und sich dann zu entscheiden, ob die Dienstleistung über 2018 hinaus fortgesetzt wird oder nicht. Damit würde das BVVB-Guthaben abschmelzen und ein lange diskutiertes "Problem" etwas geringer. Hierzu gehört auch der Hinweis, dass das Guthaben aus den Mitgliedsbeiträgen der letzten Jahre und den jetzigen Mitgliedern finanziert wurde. Was sich in Zukunft - nach IDD neu - tut, wissen wir nicht.
Soweit erstmal.
Kollegiale Grüße
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Hallo Oskar,
vielen Dank für die Anregung.
Ja, spannende Frage, das zu 1. Ich bin als natürliche Person Mitglied. Daran wird sich auch nichts ändern. Wird man in der Mitgliederliste unseren Firmennamen streichen? Wie ist das dann mit allen anderen Mitgliedern, die einen Kunstnamen oder Hinweis auf Kooperationen, die im Vermittlerregister nicht eingetragen sind, umgehen? Kein Falken Sammer Deppner, kein Riverconsulting, kein Adversi, keine NRW Kooperation etc. Alte Diskussionen leben halt immer mal wieder auf. Helfen tut´s niemandem.
Aber kleine GmbH´s, die auch nur eine Stimme haben, zahlen künftig mehr.
VG
Rüdiger
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
nach meiner Ansicht haben wir zwei voneinander zu trennende Vorgänge. Erstens die Frage einer Beitragsordnung - egal ob Variante A oder B -, die unter "C" einen höheren Mitgliedsbeitrag für Versicherungsberater vorsieht und offensichtlich nicht geklärt ist, welche Personen unter "C" fallen. Sollte es sich hierbei um juristische Personen handeln, stellen sich die Fragen der Mitgliedschaft und der Stimmrechte für die an der juristischen Person Beteiligten. Wer innerhalb der juristischen Person hat Mitgliedschaftsrechte im BVVB und welches damit verbundene Stimmrecht kann ausgeübt werden? Damit wären wir dann auch bei der Frage zum Zugang des Fachmoduls "Versicherungsrecht Plus". Sofern dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt wird, dass der Beitrag für den Zugang im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, welche Personen bei der juristischen Person dürfen den Zugang nutzen? Der Beitrag für den Zugang zu Versicherungsrecht Plus sollte nicht mit dem Mitgliedsbeitrag vermischt werden. Der Mitgliedsbeitrag sichert satzungsmäßige Rechte zu und kann natürlich auch Verpflichtungen nach sich ziehen. Es sollte aber niemand verpflichtet werden, einen Beitrag für ein Fachmodul zu zahlen, wenn er es nicht nutzen möchte. Gleichzeitig finanziert er für Andere die Nutzung des Fachmoduls, weil die Nutzungsgebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten wäre. Der Mitgliedsbeitrag verteuert sich und dies kann dazu führen, dass Mitglieder austreten und/oder Interessenten wegen der Beitragshöhe kein Mitglied werden. Da es sich offenbar um einen Vorzugspreis für Versicherungsrecht Plus handelt, müsste auch eine Vereinbarung mit dem Beck-Verlag möglich sein, dass ab einer gewissen Nutzeranzahl die beteiligten Versicherungsberater den Zugang zu einem günstigeren als dem sonst üblichen Preis erhalten. Der Vertrag kann daran geknüpft sein, dass der BVVB die Mitgliedschaft bestätigen muss. U. U. zieht der BVVB den Beitrag bei den Beteiligten ein und führt den Gesamtbetrag an den Beck-Verlag ab. Ein unterschiedlicher Gesamtbeitrag könnte sich auch durch wechselnde Mitgliederzahlen ergeben und es ist daher damit kein Mehraufwand verbunden. Ich nutze die Chance, meine Meinung über unser Forum zu äußern, weil ich befürchte, dass bei der MV nicht ausreichend Zeit zur Diskussion besteht. MfG Peter Sammer
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Eine Sondervereinbarung mit M&M gibt es seit 1997, nachdem ein Mitglied Kontakt dorthin aufnahm und sich bereit erklärte, unter seinem Namen die Lizenz und Sondervereinbarung zu führen. Voraussetzung war eine BVVB-Mitgliedschaft, die Abrechnung lief aber über den Kollegen, so dass die Vorsteuer gezogen wurde und sich nur jene Mitglieder (mit unterschiedlichen Modulen) beteiligten, die daran Interesse hatten. Später konnte dann jeder eine eigene Lizenz erwerben, so wie es heute mit den Vorzugskonditionen ist.
So etwas kann auch heute funktionieren.
Der Preis des Beck-Verlages ist gut, für mich aber dennoch uninteressant, weil ich auf VersR ebensowenig verzichten kann, wie auf die Buchausgaben der für mich wichtigen Kommentare. Und damit wäre der Preis für mich für den Restnutzen wiederum zu hoch.
mfg
R. Falken
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Zwischenzeitlich hatte ich Zeit, mich auch mit den Satzungsänderungen zu befassen. Üblich ist, eine Satzungsänderung mit einer Begründung vorzulegen. Diese fehlen mir hier, zumal ich einige der Änderungen nicht nachvollziehen kann.
Warum soll der unbekannte Verzug ohne Mitteilung an den Verband ohne Frist o.ä. zum Ausschluss führen?
Warum soll ein Mitglied, das berechtigter Weise gegen den BVVB klagt, keine Mitgliederrechte haben?
Und warum will der Vorstand bei einem mehr als reichlich gefüllten Säckel freie Verfügbarkeit über mein Geld haben?
Es mag dafür Gründe geben, nur welche?
mfg
R. Falken
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Sehr geehrte Herren,
ich bin davon überzeugt, dass der Vorstand alle "Für und Wider" abgewogen hat.
Jeder, der hier einen Beitrag über das Thema "Vorsteuer iHv 27,93 EUR" (PER ANNO!!) geschrieben hat, hat in der gleichen Zeit vielleicht 50 - 200 EUR an Nettoumsatz verloren.
Lassen Sie die MV auf uns zukommen und dort diskutieren.
Viele Grüße
M. Ratzmann
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Weil meine Frage offensichtlich bisher nicht erst genommen wurde, wiederhole ich sie: Gibt es von jenen, die eine Satzungsänderung beantragen, eine Begründung für die Änderung?
mfg
R. Falken
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Ich möchte mich dem Informationsbedürfnis von Herrn Falken anschließen - auch und insbesondere mit Blick auf den angedachten "Vorratsbeschluss" zur Steigerung der BVVB-Einnahmen.
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Leider bin ich dem Streik zum Opfer gefallen. Meine Flüge wurde annulliert. :'(
Die Alternativen wie Deutsche Bahn scheinen überbucht bzw. extrem teuer. Insofern kann ich dieses Mal leider nicht teilnehmen.
Ich wünsche von hier aus viel Spaß und alles Gute.
Beste Grüße, Detlef Lülsdorf
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Liebe Kollegen im Vorstand,
wann werden - wie üblich - die Vorträge als pdf eingestellt?